Die Deutsche Eisschnelllauf- Gemeinschaft (DESG) wird nach dem CAS-Urteil gegen Pechstein Anzeige gegen Unbekannt stellen.

Berlin. Nach der Bestätigung der Zweijahressperre gegen die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein wird die Aufklärung der Hintergründe weiter vorangetrieben. So wird die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Das geht aus einer Erklärung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) nach einem Treffen von Funktionären, Pechstein sowie ihrem Anwalt Simon Bergmann am Sonntag in Berlin hervor, zu dem DOSB-Präsident Thomas Bach eingeladen hatte.

Bereits am Freitag hatte die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) angekündigt, nach dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS eine solche Anzeige zu prüfen.

„Das Gespräch fand in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre statt“, sagte Claudia Pechstein am Tag danach. Sie sei „ausdrücklich dafür“, dass die DESG Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet: „Das daraus resultierende Verfahren wird bestätigen, dass es keine Hintermänner und damit auch keinen Dopingfall gibt.“

Folgerichtig müsse sie sich auch keine Gedanken über eine Kronzeugenregelung machen, „um dadurch möglicherweise meine Sperre auf ein halbes Jahr reduziert zu bekommen“. Sportrechtler Martin Nolte hatte Pechstein dazu aufgefordert. „Die Kronzeugenregelung wäre eine goldene Brücke von Unrecht ins Recht“, sagte der Kieler Universitätsprofessor im Nachrichtenmagazin Spiegel und schloss sich damit der Forderung von DOSB-Präsident Bach an.

Die DESG wird nun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz stellen. Laut Mitteilung begrüßen sowohl der DOSB als auch Pechstein diese Anzeige. „Sie selbst hat großes Interesse daran“, sagte DESG-Präsident Gerd Heinze dem SID.

Nolte nannte die Urteilsbegründung des CAS, der die vom Weltverband ISU verhängte Zweijahressperre am vergangenen Mittwoch bestätigte, „wasserdicht, kein staatliches Gericht hätte es vermutlich besser gemacht“. Im staatlichen Recht seien indirekte Nachweise schließlich längst anerkannt und Indizienprozesse üblich.

Das Pechstein-Lager widersprach und ging erneut in die Offensive. Wie Pechsteins Manager Ralf Grengel der Tageszeitung B. Z. erklärte, habe ihr Anwalt Simon Bergmann im CAS-Urteil „mindestens 39 Fehler“ entdeckt, die aus ihrer Sicht für einen Einspruch vor dem Schweizer Bundesgericht relevant sein könnten.

DOSB-Präsident Bach hatte Pechstein unmittelbar nach der Urteilsverkündung am vergangenen Mittwoch aufgefordert, ihre Hintermänner für die strafrechtliche Belangung preiszugeben. Neben Pechstein und ihrem Anwalt nahmen der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Christoph Bergner, DESG-Präsident Heinze und DOSB-Generaldirektor Michael Vesper an dem Treffen am Sonntag teil. Ziel war es, nach dem CAS-Urteil alle anstehenden Fragen zu klären.

Neben der Erklärung, dass BMI, DOSB und DESG den Schiedsspruch des CAS als sportrechtlich bindend sowie Pechsteins Berufung vor dem Schweizer Bundesgericht als „unveräußerliches persönliches Recht“ akzeptieren, entsprach der DOSB dem Wunsch der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin, ihre Mitgliedschaft im DOSB bis zum Abschluss des Verfahrens ruhen zu lassen.

Die ISU hatte die fünfmalige Olympiasiegerin aufgrund von Indizien (mehrfach überhöhter Retikulozytenwert), jedoch ohne positiven Dopingbefund für zwei Jahre gesperrt. Die Sperre endet am 9. Februar 2011. Pechstein hat stets ihre Unschuld beteuert und zuletzt sogar eine eidesstattliche Erklärung angeboten.