Kehl. Flextarife sollen vor hohen Stornokosten schützen. Doch wenn ganz kurzfristig etwas dazwischen kommt, greifen sie nicht.

Etwas mehr bezahlen, aber dafür bis zu zwei Wochen vor Abreise ohne Angabe von Gründen kostenlos stornieren können: Mit solchen Flextarifen werben derzeit Reiseveranstalter. Urlauberinnen und Urlauber sollten aber abwägen, ob sie einen solchen Tarif zusätzlich zu einer Reiseversicherung wirklich brauchen.

Zwei Drittel aller Stornierungen von Reisen erfolgten erst innerhalb der letzten 14 Tage vor Reisebeginn, gibt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland zu bedenken. Die flexiblen Tarife der Veranstalter greifen hier also nicht mehr. Sie seien zwar eine gute Ergänzung, ersetzten aber nicht komplett den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

An Reiserücktrittsversicherung denken

Zudem gelten die Flextarife nicht für jedes Angebot des Veranstalters. "Hier sollte ich genau hinschauen: Gilt das auch konkret für meine Buchung? Im Zweifel sollte ich mir das nochmal schriftlich bestätigen lassen", rät Wojtal.

Eine Reiserücktrittsversicherung greift zum Beispiel bei Erkrankung, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod eines nahen Angehörigen. Abgesichert sind also persönliche Risiken. Die Versicherung zahlt aber zum Beispiel nicht bei einer Reisewarnung oder wenn am Urlaubsort wieder ein Lockdown verhängt wird. (dpa)