München. Viele Menschen würden in diesem Sommer am liebsten verreisen, doch sind angesichts von Corona unsicher. Große Reiseveranstalter zeigen sich daher kulant bei Stornierungen.

In der Corona-Krise bemühen sich die großen Reiseveranstalter um neue Kunden: Tui, FTI und DER Touristik bieten jetzt mehr Flexibität bei geringem finanziellen Risiko.

Was bei FTI gilt

Wer bei FTI bis 31. August 2020 bucht, muss keine Anzahlung leisten und kann die Reise erst zwei Wochen vor Abreise bezahlen, wie der Veranstalter mitteilt. Außerdem kann bis 14 Tage vor Reiseantritt kostenlos storniert werden. Die Aktion gelte für Eigenanreise-Ziele, wenn lediglich ein Hotel gebucht wurde, und für alle Flugpauschalreisen in Europa sowie teils auch weltweit.

Für Urlaube mit Abreise zwischen 1. September und 31. Oktober 2020 gilt bei FTI darüber hinaus: Diese Reisen können bis 30 Tage vor Reiseantritt gebührenfrei storniert werden. Und wer jetzt eine Reise mit Beginn zwischen 1. November 2020 und 31. Oktober 2021 bucht, kann bis 30. September 2020 ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten.

Die Regelung bei Tui

Auch Tui zeigt sich bei Stornierungen kulant: Wer jetzt bis 30. Juni bucht, kann später ebenfalls bis 14 Tage vor Abreise kostenlos stornieren - die Anzahlung gibt es dann zurück. Auch eine gebührenfreie Umbuchung bis zwei Wochen vor Abreise ist möglich.

DER Touristik ebenfalls kulant

Eine vergleichbare Regel hat DER Touristik eingeführt: Neubuchungen bis 30. Juni mit Reisezeitraum bis Ende Oktober 2021 lassen sich bis zwei Wochen vor Reiseantritt ohne Gebühren stornieren - hier gibt es dann laut Veranstalter allerdings einen Gutschein zurück.

Auch bereits bestehende Buchungen mit Reisetermin bis 31. Juli können bei DER Touristik 14 Tage vor Abreise kostenfrei umgebucht oder in einen Gutschein umgetauscht werden. Zu DER Touristik gehören Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen.

Üblicherweise müssen Urlauber hohe Stornokosten zahlen, wenn sie einen Pauschalurlaub kurzfristig absagen. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur dann, wenn der Versicherte selbst krank wird oder etwa durch den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit verhindert ist - nicht aber bei einer Krise und Einschränkungen im Reiseland.