Berlin. Wer an typische Urlaubsorte reist, muss sich an andere Airlines gewöhnen. Platzhirsch Air Berlin gibt Mallorca und Co. an Niki ab.

Was wird aus Deutschlands Ferienfliegern? Kann man mit denen überhaupt noch nach Mallorca ­fliegen? Werden Verbindungen gestrichen? Nach verschiedenen Meldungen ist die Unsicherheit bei den Urlaubern groß. Deutschlands (noch) größter Ferienflieger Air Berlin sah sich bereits genötigt, ganzseitige Anzeigen zu schalten und zu beteuern: „Yes, we fly!“ Was ist da eigentlich passiert?

Zunächst einmal: Natürlich werden auch 2017 deutsche Urlauber nach Mallorca fliegen. Ab April allerdings wohl nicht mehr mit Air Berlin. Die hat nämlich angekündigt, ab dem Sommerflugplan 2017 keine Urlauberflüge auf der Nah- und Mittelstrecke mehr durchzuführen. Die bereits gebuchten Urlauber bleiben aber nicht am Flughafen stehen. Sie sollen bei Niki Air einsteigen.

Etihad und Tui gründen Fluggesellschaft

Warum das? Air Berlin geht es nicht gut, Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft braucht dringend Geld. In der Not hat ihr arabischer Großaktionär Etihad Airways sich bereit erklärt, der defizitären deutschen Tochter für angeblich 300 Millionen Euro die österreichische Tochter Niki samt deren 20 Flugzeugen ­abzukaufen.

Bereits in den vergangenen Wochen war bekannt geworden, dass Etihad und der Reisekonzern Tui eine gemeinsame Ferienfluggesellschaft gründen wollen. Die einst vom Rennfahrer Niki Lauda gegründete Niki Air wird darin ebenso wie Tuifly aufgehen. Der Name der neuen Ferien-Airline ist noch nicht bekannt. Bei Tui lautet der Projektname Blue Sky, es könnte aber auch bei Niki bleiben. Mancher träumt gar von einer Renaissance der LTU.

Kartellamt prüft Entscheidung

Für Air Berlin bedeutet die Entscheidung, die noch vom Kartellamt geprüft wird, einen Befreiungsschlag. Ein zweiter soll folgen: Air Berlin will das restliche Ferien­geschäft mit 40 Flugzeugen an Lufthansas Tochterfirma Eurowings abgeben. Übrig bleiben soll noch eine Rumpf-Air-Berlin mit rund 75 Flugzeugen, einem stark auf Geschäftsreisen ausgerichteten Streckennetz und den beiden Zentren Düsseldorf und Berlin. Einzig das Fernflug­geschäft Richtung USA, Karibik und in den Nahen Osten will Air Berlin behalten.

Was bedeutet das für die Urlauber? Zunächst mal nur, dass Deutschlands größter Ferienflieger im kommenden Jahr wohl ein ös­terreichischer sein wird. Niki/Tui/Etihad wird mit rund 60 Flugzeugen antreten – Condor mit 45 sowie ­Germania mit 25 Maschinen liegen dahinter.

Pauschalreisen nun auch mit Billigfliegern

Doch hinter den Kulissen geht das große Stühlerücken weiter. Längst schon haben zwei Riesen ein Auge auch auf den lukrativen Markt der Pauschalreiseflüge geworfen: Ryanair und Easyjet. Die Billigflieger sind bereits an Lufthansa vorbei zu den größten Fluggesellschaften des Kontinents aufgestiegen und machen sich nun bei Urlaubsflügen breit. Lufthansa wehrt sich mit dem Ausbau der Eurowings-Flotte.

Konkret werden ab kommendem Sommer Tui-Gäste erstmals mit ­Easyjet-Kontingenten in den Urlaub fliegen – zunächst ab Berlin nach Kreta, Rhodos und Teneriffa. Wei­tere Abflughäfen und Ziele sollen folgen. Und Ryanair macht es gleich selbst: Europas größter Billigflieger ist neuerdings auch Reiseveran­stalter. Unter der Marke „Ryanair Holidays“ bieten die Iren Pauschalreisen inklusive Hotel und Bustransfer an. Schwerpunktziele sind die Kanarischen Inseln, das Mittelmeer und europäische Städte.

Ryanair oft deutlich teurer

Allerdings wachsen auch bei Ryanair die Bäume nicht in den Himmel: Das deutsche Reisemagazin „Clever Reisen“ hat die Ryanair-Angebote mit der etablierten Konkurrenz verglichen und dabei festgestellt, dass Tui, ITS, FTI & Co. teilweise bis zu 600 Euro billiger sind als die neuen Ryanair-Offerten. Dem Urlauber wird also nichts anderes übrig bleiben, als auch weiterhin die Preise zu vergleichen und sich nicht von Werbeversprechen blenden zu lassen.

Eurowings, Germania, Easyjet? Mit welcher Fluggesellschaft Pauschalreisende in den Urlaub abheben, erfahren sie oft erst kurzfristig. Reiseveranstalter müssen laut einer EU-Verordnung zwar grundsätzlich bei der Buchung die Fluggesellschaft nennen, wenn sie diese bereits kennen. Sie dürfen jedoch die Identität bei der Buchung auch offen lassen, solange die eingesetzte Airline noch unbekannt ist, erklärt Reiserechtler Prof. Ernst Führich.

Anspruch auf Preisminderung ­

Theoretisch können Reisean­bieter mit der Mitteilung bis zum Check-in warten. Selbst wenn in den Buchungsunterlagen eine Airline ­genannt ist, kann es nachträgliche Änderungen geben.

Das kann dazu führen, dass Urlauber am Flughafen erfahren, dass sie mit einer anderen Fluggesellschaft als erwartet fliegen. Anspruch auf eine Preisminderung ­haben sie dann oft nicht. Eine Ausnahme ist, wenn in den AGB kein Änderungsvorbehalt festgehalten ist. Dann dürfen Veranstalter eine zugesagte Airline nicht ändern. Tun sie es doch, muss die neue Gesellschaft gegenüber der alten gleichwertig sein.