Der Geistliche aus Ahrensburg kämpft vor Gericht darum, seine Sicht zu den Missbrauchsfällen in seiner Gemeinde öffentlich schildern zu dürfen.

Ahrensburg. Pastor Helgo Matthias Haak aus Ahrensburg kämpft vor Gericht darum, seine Sicht zu den Missbrauchsfällen in seiner Gemeinde auch öffentlich schildern zu dürfen. Das Nordelbische Kirchenamt hatte dem Pastor der Schlosskirche genau das untersagt. Haak hat dagegen vor dem Kirchengericht in Hamburg geklagt. "In dem Verfahren geht es im Wesentlichen um die Frage: Was darf Pastor Haak sagen und was nicht?", sagt Einar von Harten, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er vertritt den Ahrensburger Pastor vor Gericht.

"Natürlich muss sich Pastor Haak als Seelsorger an die Verschwiegenheit halten", sagt von Harten. "Doch darum geht es hier nicht." Haak sei eben auch Vertreter der Kirchengemeinde. "Und die ist durch die Fälle schwer getroffen worden. Um dies aufarbeiten zu können, möchte Pastor Haak die Sachverhalte öffentlich machen."

+++Ahrensburger Pastor greift Nordelbische Kirche an+++

Nachdem im vergangenen Jahr die Missbrauchsfälle publik wurden, hatte Haak seine Sicht auf mehreren Seiten niedergeschrieben. Den Text wollte er veröffentlichen, was ihm jedoch von der Nordelbischen Kirche untersagt wurde. In einem Widerspruchsbescheid vom 15. September 2010 gegründete das Kirchenamt auf elf Seiten das Verbot. Ein Grund sei der Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter, so Haaks Anwalt von Harten. "Dagegen hat Herr Haak fristgemäß am 14. Oktober seine Klage eingereicht", so von Harten weiter.

"So ein Verfahren habe ich noch nicht erlebt, und ich habe auch keine Rechtsprechung dazu gefunden", sagt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das Kirchengericht in Hamburg habe auf eine einvernehmliche Lösung gedrängt. Zu der ist es aber nicht gekommen.

Die Nordelbische Kirche will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. "Wir halten uns dabei an die gesetzlichen Vorgaben, die sich an das öffentliche Recht anlehnen. Daher erteilen wir grundsätzlich keine Auskunft", sagt Mathias Benckert, Sprecher der Nordelbischen Kirche. "Wir als Pressesprecher sind in die laufenden Verfahren auch nicht eingebunden", so Benckert. "Auch wenn wir vielleicht am Ende das Ergebnis verkünden müssen", fügt er hinzu.

"Es sind einige Schriftwechsel hin- und hergegangen. Von beiden Seiten gab es Vergleichsvorschläge", sagt Michael Labe, Präsident des Kirchengerichts, zu dem Ahrensburger Fall. Mit Blick darauf, dass Haak die Klage bereits vor gut einem Jahr eingereicht hat, sagt Labe noch: "Seitens des Gerichts wird es zu keinen Verzögerungen kommen."

Ein möglicher Vergleich könne laut von Harten so aussehen, dass Haak bestimmte Dinge seiner Schilderung äußern darf, andere nicht. Der Anwalt rechne damit, dass es in absehbarer Zeit zu einem Gerichtstermin und zu einer Entscheidung kommt.

Zum Hintergrund: In den 70er- und 80er-Jahren waren Kinder und Jugendliche von dem ehemaligen Pastor Dieter Kohl missbraucht worden, was erst im Vorjahr bekannt wurde. Dabei wurden auch gegen Pastor Haak Vorwürfe laut, er habe frühzeitig von dem Missbrauch gewusst, jedoch geschwiegen. Er war 1999 Vorsitzender des Kirchenvorstands, als Pastor Kohl von Ahrensburg nach Neumünster versetzt wurde. Grund waren offenbar die Missbrauchsvorwürfe. "Zwar sind Mitglieder des Kirchenvorstands grundsätzlich zur Verschwiegenheit darüber verpflichtet, was während einer Sitzung besprochen wird", sagt Anwalt von Harten. Doch gehe es in diesem Fall darüber hinaus, weil vieles in der Öffentlichkeit diskutiert worden sei.

Unterdessen hat sich Pastor Haak auch auf die vakante Propst-Stelle im Bezirk Rahlstedt-Ahrensburg des Kirchenkreises Hamburg-Ost beworben. In seiner Bewerbung hatte er deutliche Kritik an der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle von Seiten der Nordelbischen Kirche geübt. So heißt es etwa: "Man hat Angst, Stellung zu beziehen, und verweigert sich, Vergangenes aufzuklären." Ob die Klage gegen seinen Dienstherren negative Folgen für Haaks berufliche Zukunft haben könnte, dazu sagte Kirchensprecher Benckert nur: "Ich darf noch nicht einmal bestätigen, ob sich Herr Haak beworben hat." Im Übrigen arbeiteten Kirchengericht und Pröpste-Wahlausschuss völlig unabhängig voneinander. (abendblatt.de)