Die GWE hängte an Mahnschreiben ein Urteil des Amtsgerichts Köln (6. Juni) an. Ein Richter entschied, die Firma handle legitim.

Das Landgericht in Düsseldorf kam am 14. April zu einem anderen Ergebnis. Die Kammer für Handelssachen entschied, dass die GWE unlautere geschäftliche Handlungen und Irreführung betreibt.

Die Richter untersagten dem Unternehmen, weiterhin derartige Schreiben zu versenden. Bei Zuwiderhandlungen drohe ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Die Anwälte der GWE gingen in Berufung. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf muss nun ein Urteil fällen.