Klaus Plöger habe Recht falsch angewendet, damit Gewässerpflegeverbände auf ihre Kosten kommen, behauptet Hartmut Timme aus Tremsbüttel.

Bad Oldesloe. Der jahrelange Streit um die Gebührenbescheide der Stormarner Gewässerpflegeverbände, das Aufbegehren vieler Grundbesitzer gegen sieben Euro Gebühr (zwei Euro Beitrag, fünf Euro Verwaltungspauschale), die ihnen jährlich abverlangt werden - all das hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Landrat Klaus Plöger ist wegen des Verdachts der Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft Lübeck angezeigt worden.

Rechtsbeugung, Paragraf 339 des Strafgesetzbuchs: Das bedeutet, dass der 60-Jährige in seiner Funktion als Amtsperson Recht und Gesetz bewusst falsch angewendet haben müsste. Genau davon ist der Managementberater Hartmut Timme (61) aus Tremsbüttel überzeugt. Er ist der Verfasser der vierseitigen Strafanzeige, die der Stormarn-Ausgabe des Hamburger Abendblattes in Kopie vorliegt. Darin resümiert Timme: "Fakt ist jedenfalls, dass der Landrat seit Jahren mit großer Hartnäckigkeit und entgegen bestehender Rechtsprechung eine falsche Rechtsauffassung vertritt und diese durch die Gewässerpflegeverbände in Tausenden von Einzelfällen auch umsetzen lässt (...). Vor diesem Hintergrund ergibt sich meines Erachtens der konkrete Verdacht, dass der Landrat die falsche Rechtsanwendung will oder billigend in Kauf nimmt, um das Finanzaufkommen der Gewässerpflegeverbände zu sichern, die Gemeindehaushalte zu entlasten, und um selbst als Landrat möglichst viele eigene förmliche Heranziehungsverfahren zu vermeiden."

Timme bezieht sich unter anderem auf einen Rechtsstreit, den der Ammersbeker Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner (56) geführt und vor gut einem Jahr für sich entschieden hatte (wir berichteten). Finkbeiner hatte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Gebührenbescheide geklagt, die der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau an ihn gerichtete hatte. Er sei gar kein Mitglied. Der Verband hatte den Juristen vor dem Hintergrund des Verfahrens zwar klaglos gestellt, sodass es zu keinem Urteil gekommen war. Dennoch hatte die Kammer in einem Beschluss festgestellt, dass der Gewässerpflegeverband die Gerichtskosten bezahlen müsse, denn: "Die Klage hätte Erfolg gehabt" (Aktenzeichen 6 A 174/06).

In der Folgezeit verschickten die Gewässerpflegeverbände dennoch weiterhin unverändert Gebührenbescheide. Einige Adressaten, die sich wie Anwalt Finkbeiner auf ihre Nicht-Mitgliedschaft beriefen, wurden von der Kreisverwaltung zur Mitgliedschaft herangezogen. Andere nicht. Nun lebt Hartmut Timme gar nicht im Einzugsgebiet des Gewässerpflegeverbands Ammersbek-Hunnau. Für seinen Wohnort Tremsbüttel ist der Verband Grootbek zuständig, dessen Geschäftsstelle allerdings ebenfalls die Amtsverwaltung Bargteheide-Land ist.

"Der Verband Grootbek tut so, als wenn es die Entscheidungen in Sachen Ammersbek-Hunnau nicht gegeben hätte", sagt Timme. Und der Landrat als Chef der Aufsichtsbehörde lasse die Verbände gewähren. Anwalt Finkbeiner will unterdessen im Namen eines Bargteheider Mandanten auch gegen einen bei der Kreisverwaltung gefertigten Heranziehungsbescheid zur Verbands-Mitgliedschaft klagen - vor dem Verwaltungsgericht. Außerdem will er bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde führen, weil die ein Ermittlungsverfahren gegen den Verband Ammersbek-Hunnau wegen Rechtsbeugung (wir berichteten) eingestellt hatte.

Landrat Klaus Plöger sagt zur ersten Strafanzeige gegen ihn: "Ist ja gut. Nehme ich zur Kenntnis. Kommt nix bei raus." Hans-Gerd Eissing, Leiter des Kreisumweltamtes, will in der kommenden Woche bekanntgeben, dass der Kreis alle Grundeigentümer im Einzugsbereich des Verbands Ammersbek-Hunnau zu Mitgliedern erklärt.