Die Bützflether Bürgerinitiative hat nun schwarz auf weiß, dass ihre Klage gegen den Bebauungsplan der Stadt Stade rechtens war.

Das Urteil bestätigt auch, dass das Engagement sinnvoll gewesen ist, da es einen besseren Schutz der Bürger vor Umweltbelastungen ermöglicht. Dennoch werden sich die Aktivisten trotz des Erfolges am Oberverwaltungsgericht noch lange nicht am Ziel ihrer Bemühungen wähnen können. Denn solange es Industrie auf dem Bützflether Industrieareal gibt, wird es auch Belastungen für die Bevölkerung geben.

Die Frage, die sich stellt, ist, wie viel Belastung den Bürgern zugemutet werden kann und darf. Da jeder Mensch unterschiedlich auf Umweltbelastungen reagiert, wird es auch nie einen Kompromiss geben, der wirklich alle Bürger und auch Unternehmer zufriedenstellen wird. Während ein Bürger etwa empfindlich auf eine bereits geringe Lärmbelastung reagiert, kann ein zweiter Bürger die Geräusche als für ihn völlig unproblematisch empfinden.

Konzerne könnten sich, wenn die Vorgaben immer restriktiver werden, irgendwann drangsaliert fühlen und nach günstigeren Produktionsorten umschauen. Und die Stadt muss den komplizierten Spagat zwischen wirtschaftlicher Attraktivität und Bürgerschutz unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen meistern. Eine Aufgabe, um die sie nicht zu beneiden ist, auch weil die Bürgerinitiative angekündigt hat, gegen die neuen Bebauungspläne der Stadt notfalls erneut juristisch vorzugehen.