Ist es richtig, ein Lehrerkollegium nicht darüber zu informieren, dass ein Schulmitarbeiter sich wegen Kinderpornografie vor Gericht verantworten muss? Auch wenn darüber trefflich gestritten werden kann, die Antwort lautet: Ja, es ist richtig.

Eine Schule ein sensibler Ort, an dem Lehrer in besonderem Maße über mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig informiert werden sollten. Denn Aufgabe der Lehrer ist es nicht nur, die Schüler zu unterrichten, sondern sie auch vor möglichen Gefahren zu schützen und im Ernstfall notwendige Maßnahmen einzuleiten. Die Schüler, so kann hier konstatiert werden, wurden mit der von der Landesschulbehörde ausgesprochenen Kündigung von Thorsten K. vor weiteren Gefahren geschützt. Eine zusätzliche Information des Kollegiums hätte demnach keinen zusätzlichen Sicherheitsnutzen mit sich gebracht. Im Gegenteil.

Eine Information des Kollegiums, solange es sich um ein schwebendes Verfahren handelte, hätte mit Sicherheit eine gewisse Unruhe in den Schulalltag gebracht. Es wäre nur eine Frage der Zeit, bis auch die Schüler von den Vorwürfen erfahren würden, die Konsequenz wäre eine Verunsicherung von Schülern und Lehrern, ein vernünftiger Unterricht wäre vielleicht nicht mehr möglich gewesen.

Nun ist der Fall vor Gericht verhandelt worden und damit die Vergehen publik. Doch die große Verunsicherung wird nun wohl nicht eintreten, da der Fall bereits abgeschlossen ist. Und damit gibt es weniger Raum für verstörende Gerüchte.