Thorsten K. muss wegen des Besitzes von Kinderpornos 1280 Euro Strafe zahlen. Die Harsefelder Schulleiter sind schockiert.

Buxtehude/Harsefeld. Er galt bei seinen Kollegen als pflegeleichter, freundlicher und arbeitswilliger Mensch. Dass Thorsten K. auch eine dunkle Seite hatte, wusste lange Zeit niemand im Kollegium der Harsefelder Haupt- und Realschule (HRS). Doch nun ist es amtlich: Der Schulassistent Thorsten K. hatte über Monate massenweise kinderpornografische Bilder gesammelt. Insgesamt 2050 Stück sollen es laut der Staatsanwaltschaft sein. Gestern wurde der geständige und inzwischen entlassene und arbeitslose Schulassistent vom Buxtehuder Amtsgericht zu einer vergleichsweise milden Geldstrafe in Höhe von 1260 Euro verurteilt.

"Keiner in dieser Schule konnte sich vorstellen, dass er so etwas machen würde", sagt Raimund Seeldrayers, Schulleiter der HRS Harsefeld. Auch sein Amtsvorgänger, Jürgen Bollnow, konnte bis gestern nur schwer glauben, dass K. heimlich kinderpornografische Bilder sammelte. "Ich war wie vor den Kopf gestoßen, als die Landesschulbehörde mir im vergangenen Jahr mitteilte, dass er wegen angeblicher sexueller Vergehen auf Verdacht gekündigt werde". Dass es sich bei den sexuellen Vergehen um Kinderpornografie handelte, wusste der damalige Schulleiter zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Thorsten K., der seit 2007 an der HRS tätig war, sei nie auffällig gewesen. "Er hat niemals gefehlt, hat gewissenhaft gearbeitet und über seinen Job hinaus alle Aufgaben, die anfielen, erfüllt", sagt Bollnow. "Es gab keine Hinweise, nichts, was auf sein Vergehen hätte hinweisen können, nicht einmal schmutzige Witze." Das Vergehen des Schulassistenten flog nur auf, so Bollnow, weil die Mutter eines Schülers Wind davon bekommen hatte, dass Thorsten K. doch nicht so sauber sein soll, wie lange Zeit angenommen.

Die Mutter habe sich einem der Kollegiumsmitarbeiter anvertraut und den Verdacht geäußert, K. sei in einen Fall sexuellen Missbrauchs verstrickt. Der Lehrer habe daraufhin umgehend die Landesschulbehörde eingeschaltet. Die Lüneburger Behörde übernahm dann die weiteren Ermittlungen. "Uns wurde aus Lüneburg mitgeteilt, wir sollen und vollständig aus der Geschichte heraushalten", so Bollnow. "Das haben wir dann auch getan."

Als die Behörde Thorsten K. dann im April 2010 die Kündigung aussprach, wurde der Schulpersonalrat der Haupt- und Realschule einberufen. "Der Rat hatte daraufhin entschieden, die Sache nicht öffentlich zu machen, sondern es lieber vertraulich zu behandeln", sagt Bollnow. Man habe keine Panik an der Schule schüren wollen.

Bis gestern habe die Schule auch nichts vom weiteren juristischen Vorgehen gegen ihren ehemaligen Schulassistenten gewusst. "Die Behörde hat uns nicht weiter über den Verfahrensstand informiert", so Bollnow. Das bestätigt auch Seeldrayers. Bollnow wundert es aber, dass die Behörden niemals den Arbeits-PC von Thomas K. beschlagnahmt hat. "Ich hätte eigentlich erwartet, dass die das sofort machen würden", so der ehemalige Schulleiter.

Laut der Staatsanwaltschaft soll K. auf seinem privaten Computer massenhaft Bilder von Kindern, die in grob sexuellen Handlungen dargestellt waren, besessen haben. Die Bilder soll er sich über Internetforen, Newsrooms, Tauschbörsen und Internetchats besorgt haben. Das Material habe er oft über den direkten Kontakt mit anderen Menschen im Netz erhalten. Bei einer angeordneten Hausdurchsuchung wurden die Daten dann sichergestellt, K. hatte sich Kopien der Bilder auf CDs gebrannt, die von den Behörden beschlagnahmt wurden.

"Das, was Sie gemacht haben und was die Bilder zeigen, ist keine Kleinigkeit", erklärt Amtsrichterin Katharina Niezgoda, nachdem die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft verlesen wurde. Dass hat der 45-jährige Thorsten K. inzwischen nach eigenem Bekunden auch eingesehen. Er gab vor Gericht unumwunden zu, dass er das kinderpornografische Material gesammelt habe, die Zahl von 2050 Dateien bezeichnet er aber als zu hoch. "Das war sicher weniger", sagt er. Auch bestreitet er, einen Großteil der Daten über Tauschbörsen und Chats erhalten zu haben. "Ich habe das meiste über ganz normale Internetsuchmaschinen gefunden und heruntergeladen", sagt er. Es sei alles ganz einfach gewesen.

Der Harsefelder erklärte vor Gericht, dass es ein Fehler gewesen sei, die Bilder herunterzuladen und dass es falsch sei, sich die Bilder anzuschauen. "Ich hatte mir damals aber nichts weiter dabei gedacht", sagt Kramer. Inzwischen sei ihm aber klar, dass das, was er getan habe, nicht vertretbar sei. "Ich werde das nicht wieder machen", sagt der 45-Jährige. Auch, weil ihm nun bewusst sei, dass diese Bilder nur existieren, weil unschuldige Kinder dafür missbraucht werden.

Mit einer Geldstrafe von 1260 Euro ist Thorsten K., der derzeit von 655 Euro im Monat lebt, glimpflich davon gekommen - auch weil er geständig war. Im schlimmsten Fall hätte K. eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gedroht.

Seinen Arbeitsplatz ist K. los, die Chancen, einen neuen Job zu erlangen, stehen nicht gut. Laut seinem Verteidiger Burkhard Böttcher habe K. gegen die von der Landesschulbehörde ausgesprochene, fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht geklagt, um eine reguläre Kündigung zu erwirken, die seine Chancen auf eine Neueinstellung verbessere. Auch diesen Prozess hat Thorsten K. verloren.