Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hebt Nutzungsverbot der umstrittenen Gaststätte in Wöhrden vorerst auf

Wöhrden. Ein Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Zusammenhang mit den Nutzungsrechten der Wöhrdener Gaststätte "Zur Synphonie" sorgt für Enttäuschung beim Landkreis Stade und dem Aktionsbündnis "Stade stellt sich quer". "Nach diesem Urteil können wir nicht untersagen, dass sich der Eigentümer dort aufhält, solange nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird", sagt Landrat Michael Roesberg.

Stöber hatte Beschwerde gegen Nutzungsverbot eingereicht

Der jetzige Eigentümer der "Synphonie", Sebastian Stöber, hatte Beschwerde gegen ein vom Landkreis verhängtes Nutzungsverbot der "Synphonie" und einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 5. Januar 2011 eingereicht und vorerst Recht bekommen.

Daraufhin wurde nun vom Oberverwaltungsgericht der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade geändert und "die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs" des Synphonie-Eigentümers gegen die Verfügung des Landkreises wiederhergestellt. Zudem entschied das Oberverwaltungsgericht, dass der Landkreis die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen habe.

"Der Wert des Streitgegenstands wird auf 12 000 Euro festgesetzt", ist dem Beschluss zu entnehmen.

"Ich bedauere die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, aber es ist eine reine Rechtsfrage. Wir werden eng abgestimmt mit allen Behörden das Geschehen am Gelände der Synphonie aufmerksam im Auge behalten und abwarten, welche gerichtlichen Entscheidungen noch folgen werden", sagt Landrat Roesberg.

Auslöser des Rechtsstreits zwischen dem Eigentümer des Gaststätte "Zur Synphonie" und dem Landkreis waren Befürchtungen von Bürgern und Gremien war, dass die allgemeine Sicherheit dort gefährdet sei.

Am 17. Juni 2010 hatte der Tostedter Sebastian Stöber das frühere Gasthaus bei einem Zwangsversteigerungstermin vor dem Stader Amtsgericht für 115 000 Euro ersteigert. Da sowohl beim Landkreis, als auch der Gemeinde Hollern-Twielenfleth und der Samtgemeinde Lühe sowie dem Stader Aktionsbündnis "Stade stellt sich quer" die Befürchtung besteht, Stöber könne das Gebäude dem Motorradklub "Gremium MC" zur Verfügung stellen, wurde vom Landkreis Stade ein Nutzungsverbot der Gaststätte verhängt.

Hintergrund zu den Verdachtsmomenten sei, dass Stöber 2009 für die NPD bei der Bundestagswahl antrat, obwohl er kein Parteimitglied sei, so Lutz Bock von "Stade stellt sich quer". "Wir befürchten, dass sich auf dem Gelände in Wöhrden ein Veranstaltungszentrum etablieren könnte, das möglicherweise auch von der rechtsradikalen Szene genutzt werden könnte", sagt Bock.

Zudem handele es sich bei dem Motorradklub "Gremium MC" um keinen friedlichen Motorradclub, so Bock. "Deshalb hielten wir die von der Samtgemeinde Lühe verhängte Veränderungssperre für die Synphonie, die wie eine generelle Bausperre wirkt und das Nutzungsverbot, das der Landkreis für die Synphonie erlassen hat, für Schritte in die richtige Richtung", so Bock.

Wie alle großen Motorradklubs der Szene, wie "Hells Angels", "Banditos" "Out Laws" stehen auch die Biker des Motorradklubs "Gremium MC" seit Jahren unter Beobachtung des Landeskriminalamtes (LKA).

"Es ist kein Geheimnis, dass zu dieser Szene Männer mit höherer Gewaltbereitschaft gehören und in bestimmten Fällen eine gewisse Nähe zu organisierter Kriminalität bestehen kann", sagt Falco Schleyer, Sprecher des LKA in Hannover. "Allerdings gibt es keine nennenswerten Verbindungen der Rockerszene zur rechten Szene, wobei Überschneidungen in Einzelfällen vorkommen können", sagt Schleyer. Schleyer warnt auch davor, alle Mitglieder dieser Motorradklubs unter einen Generalverdacht zu stellen.

In Stade, insbesondere im Bereich der Gaststätte "Zur Synphonie" seien bislang keine Straftaten im Zusammenhang mit dem Motorradklub "Gremium MC" bekannt, so Polizeisprecher Herbert Kreykenbohm. Auch beim Landkreis Stade liegen keine Verdachtsmomente vor, die auf rechtsstaatliche Vergehen schließen lassen, so Roesberg. "Wir können also nicht untersagen, dass sich der Eigentümer dort aufhält, nur kontrollieren." Bislang seien auch keine Anträge von Sebastian Stöber zu baulichen Veränderungen beim Landkreis Stade eingereicht worden, um dort eine gastronomische Einrichtung zu betreiben.

Auch das Aktionsbündnis "Stade stellt sich quer" kündigt weitere Protestaktionen an.