Argumente für und gegen den Buxtehuder Autobahnzubringer werden jetzt abgewogen

Buxtehude. Der Kreistag hat entschieden: Die Rübker Straße soll zum Buxtehuder Zubringer für die Autobahn 26 werden. Wer nun aber denkt, damit sei das Ende eines langen Diskussionsprozesses erreicht, irrt. Jetzt geht die Arbeit erst richtig los. In der Verwaltungssprache nennt sich das, was nun kommt, "Planfeststellungsverfahren", und es dient dazu, die Bürger sowie die sogenannten Träger öffentlicher Belange an dem Bauvorhaben zu beteiligen und ihre Argumente gegeneinander abzuwägen.

"Viele Leute haben leider nicht verstanden, was ein Planfeststellungsverfahren ist", sagt Hans-Albert Kusserow, stellvertretender Vorsitzender der Buxtehuder CDU-Fraktion und Mitglied im Kreistag. Erst jetzt, und nicht vor dem Kreistagsbeschluss, sei es an der Zeit, alle Bedenken zum Ausbau der Rübker Straße vorzutragen.

Wenn im Zuge des mitunter zwei Jahre währenden Verfahrens herauskomme, dass beispielsweise der Lärmschutz nicht gewährleistet sei, müsse man eben seine Konsequenzen ziehen. "Dann gibt es vielleicht auch keine Abfahrt Buxtehude", sagt er. Er selbst favorisiere aber nach wie vor die Rübker Straße.

Buxtehudes Bürgermeister Jürgen Badur begrüßt den Kreistagsbeschluss ebenfalls, bringt aber zugleich noch eine andere Lösung ins Spiel. "Wenn sich herausstellt, dass die Rübker Straße nicht geht, besteht immer noch die Möglichkeit der Umgehungsstraße." Schließlich sehe es rechtlich ja so aus, dass eine Umgehungsstraße entlang des Naturschutzgebiets nur dann in Frage kommt, wenn es keine Alternativen gibt. Das Planfeststellungsverfahren wiederum diene dazu, genau das zu überprüfen.

Hans-Uwe Hansen, Vorsitzender der Buxtehuder SPD-Fraktion und ebenfalls Mitglied im Kreistag, zieht ähnliche Schlüsse aus dem Votum für die Rübker Straße. In seinen Augen könne das Planfeststellungsverfahren drei Ergebnisse haben: Entweder kann die Rübker Straße wie geplant ausgebaut werden. Oder sie kann nicht ausgebaut werden und die Umgehungsstraße kommt zum Zuge. Oder, drittens, die Rübker Straße kann nur teilweise als Zubringer genutzt werden, weshalb die Autobahnabfahrt für Schwerlastverkehr gesperrt wird.

Das Votum für die Rübker Straße ist in Hansens Augen keine Überraschung. Ihn ärgere aber die Position der Freien Wählergemeinschaft (FWG) im Landkreis, sagt er. Die FWG hatte im Vorfeld gesagt, Buxtehude hätte sich an den Mehrkosten für die Umgehungsstraße beteiligen müssen. Wäre das der Fall gewesen, hätte die FWG gegen die Rübker Straße und für die Umgehung gestimmt. "Das ist doch keine Frage des Geldes", sagt Hans-Uwe Hansen dazu. Entweder ist die Umgehung realisierbar oder nicht.

Verärgert über die Äußerungen im Kreistag ist auch Jürgen Badur. So hatte etwa Gerd Lefers von der FWG gesagt, Buxtehude sei bei den Zubringerplanungen "nach 30 Jahren aus dem Wachkoma erwacht". "Seit Jahrzehnten gehen wir von der Rübker Straße als Autobahnzubringer aus", sagt Badur. Deshalb sei schließlich auch die Konrad-Adenauer-Allee so großzügig gebaut worden. Zudem hätte allen Anliegern, die an der Rübker Straße ihr Haus bauen, klar sein müssen, dass dort entlang eines Tages der Autobahnzubringer verlaufen soll. In Teilen sei es ihnen von der Stadt auch direkt mitgeteilt worden.

Und was bedeutet der Kreistagsbeschluss für den Bau der gesamten A 26? "Wenn die Rübker Straße für den Autobahnverkehr ertüchtigt ist, kann der zweite Bauabschnitt bis Buxtehude ohne Probleme weitergehen", sagt Gisela Schütt von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Es wäre dann auch nicht mehr so schlimm, wenn dieser Bauabschnitt schon früher als der Abschnitt bis Neu Wulmstorf freigegeben wird.