Dieses Wort ist Verwaltungssprache pur. Planfeststellungsverfahren. Was sich sperrig anhört, ist für das weitere Schicksal des Buxtehuder Autobahnzubringers aber von unglaublicher Bedeutung.

Es regelt nämlich, wie die Straße tatsächlich ausgebaut werden soll und was zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm getan werden muss. Der Beschluss des Kreistags war sozusagen nur der Startschuss für das Verfahren - bei offenem Ausgang.

Wenn es Buxtehude nun geschickt anstellt und mit einer Stimme spricht, kann die Stadt doch noch die von der Ratsmehrheit favorisierte Umgehungsstraße wahr werden lassen. Dafür muss sie nur rechtlich wasserdichte Begründungen anführen, warum die Rübker Straße nicht ausgebaut werden kann. Die Betonung liegt dabei auf "rechtlich wasserdicht".

Denn einen Haken gibt es dabei: Wenn die Stadt alles auf die Karte "Umgehung" setzt und Argumente gegen die Rübker Straße sammelt, ist noch lange nicht sicher, dass die heiß ersehnte Umgehung auch tatsächlich Realität wird oder die rechtlichen Hürden nicht doch zu groß sind.

Hinzu kommt der zeitliche Aspekt. Je länger sich das Verfahren zieht, desto enger wird es hinsichtlich der Autobahnplanungen selbst. Am Ende könnte dann doch wieder das drohen, was Buxtehude am wenigstens will: Die Stadt erhält gar keine Abfahrt. Die Politik muss deshalb genau abwägen, wie ihre Stellungnahme ausfällt.