Schleswig-Holstein

Obike: Ministerium schaltet Schweizer Behörden ein

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Vom Schnäppchen zum Fall für die Behörden: die Obikes

Vom Schnäppchen zum Fall für die Behörden: die Obikes

Foto: dpa

Nachdem der Verkauf der Billigräder vergangene Woche verboten worden war, ist nicht klar, wie es weitergeht.

Kiel.  Im Streit um die Verkehrssicherheit von Obike-Rädern ist noch nicht absehbar, ob es zu einer Rückrufaktion kommt. 10 000 silber-gelbe Fahrräder waren im August aus einer Lagerhalle im Kreis Stormarn für 70 Euro pro Stück verkauft worden. Sie waren ursprünglich als Mieträder in Städten vorgesehen. Obike war aber unerwartet abgetaucht, so dass die Räder unter anderem an Privatpersonen verkauft wurden.

Nachdem das schleswig-holsteinische Verbraucherschutzministerium den weiteren Verkauf der Räder in der Vorwoche untersagt hatte, ist für Besitzer nun noch unklar, ob sie ihre Räder zurückgeben können. Die Rechtslage ist kompliziert, weil das Transportunternehmen "Umzug 24", das nach eigenen Angaben mehr als 50 000 Räder des asiatischen Leihrad-Anbieters Obike übernommen hatte, in der Schweiz sitzt. Derzeit würden sich Schweizer Behörden an "Umzug 24" in Zürich wenden, um das Verfahren in Gang zu bringen, sagte ein Vertreter des schleswig-holsteinischen Verbraucherschutzministeriums am Montag. Ein Rückruf habe unverzüglich zu erfolgen.

Hallenbesitzer kooperiert mit Behörden

Der Besitzer des Lagerhalle, bei dem die Räder ursprünglich nur abgestellt worden waren, versicherte nach eigenem Bekunden, niemals Eigentümer der Räder gewesen zu sein, sondern nur Vermieter der Halle. Der Lagerbetreiber kooperiere, hieß es aus dem Ministerium. Er habe das Lager abgeschlossen und Hinweise auf Beteiligte in der Schweiz gegeben.

Es seien ohnehin keine Räder mehr zum Verkauf vorhanden, berichtete der Hallenbesitzer. «Ich habe mit dem Verkauf nichts zu tun gehabt», bekräftigte er. Das Mietverhältnis sei zum 30. September ausgelaufen. Überdies hält der Vermieter den Verkaufsstopp für überzogen. «Die Bremsen können eingestellt werden», sagte er. Dies sollen technische Institute im Auftrag der Hamburger Marktüberwachungsstelle erneut überprüfen, wie das Kieler Ministerium mitteilte.

Welche Rechte Kunden bei Rückruf haben

Bei Rückrufaktionen gibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht immer den Kaufpreis zurück. Auch ein Ersatzartikel oder eine Gutschrift sind möglich. Werde aber eine Reparatur oder ein Ersatz angeboten, sollte darauf nicht verzichtet werden. Andernfalls drohe der Verlust von Schadenersatzansprüchen, schreiben die Verbraucherschützer.

Beim Kauf mangelhafter Ware haben Kunden generell Anspruch auf sogennnte Gewährleistung. Dies sehe zunächst Nachbesserungen vor, wie der Rechtsexperte Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erläuterte. Im Fall Obike könnten dies eine Bremsenreparatur oder der Austausch der Räder sein. Schlägt dieses fehl, könne der Käufer sein Geld zurückverlangen - notfalls über einen Rechtsstreit.

( dpa )