Pinneberg. Das Tier hatte Wild im Pinneberger Stadtwald angefallen. Offenbar war eine Familie mit dem Tier unterwegs. Was dem Halter nun droht.

Nachdem ein Hund im Stadtwald Fahlt in Pinneberg ein Reh gerissen hat, liegen der Polizei neue Hinweise auf den Halter vor. Offenbar war eine Familie mit dem Hund unterwegs, der das Wildtier getötet hat.

Der Vorfall hatte sich schon am Sonntag, 29. Oktober, ereignet. Gegen 10.45 Uhr beobachtete ein Spaziergänger, der sich in einiger Entfernung zum Geschehen befand, ein flüchtendes Reh und einen Hund in der Verfolgerrolle.

Hund reißt Reh im Fahlt: Wer hat den Riesenschnauzer gesehen?

Diese Jagd nahm für das Wildtier kein gutes Ende. Der Hund gewann und konnte dem Reh einen Biss versetzen, sodass das Wildtier letztlich in einem Graben verendete.

Laut dem Spaziergänger befand sich kein Halter des Hundes vor Ort. Das Tier entfernte sich nach der Hetzjagd in eine unbekannte Richtung. Bei dem Hund soll es laut dem Zeugen um einen schwarzen Riesenschnauzer handeln, der ein orangefarbenes Halsband trug.

Nach Vorfall im Fahlt: Polizei sucht den Hundehalter

Nach dem Zeugenaufruf durch die Polizei hat sich ein weiterer Spaziergänger gemeldet. Er hat den Hund gesehen, als dieser aus dem Wald kam. Laut seinen Beobachtungen lief das Tier zu einer Familie, die vermutlich seine Besitzer sind.

Die Familie bestand aus einem etwa 40 Jahre alten und als relativ groß beschriebenen Mann und einer gleichaltrigen Frau, die dunkle Haare hat. Die beiden Erwachsenen waren in Begleitung mehrerer Kinder und schoben einen Kinderwagen.

Beamte hoffen, dass sich weitere Zeugen des Vorfalls melden

Die Ermittlungen hat der in Elmshorn ansässige Fachdienst Umwelt der Polizei übernommen. Weitere Informationen zu Tier und Halter unter der Telefonnummer 04121/40 92 0.

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Wenn ein Hund ein Reh reißt, ist dies kein Kavaliersdelikt. Es liegt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach Paragraf 292 Strafgesetzbuch vor – konkret eine Jagdwilderei.

Hund reißt Reh – dem verantwortlichen Halter droht Gefängnis

Sie kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dabei können schnell mehrere 1000 Euro zusammen kommen. In besonders schweren Fällen beträgt der Strafrahmen drei Monate bis fünf Jahre Haft.