Pinneberg. In der Stadt herrscht Leinenzwang. Nun soll Pinnebergs Verwaltung auf Druck der Halter prüfen, wo Hunde frei toben dürfen.

Bekommt Pinneberg bald eine Hundeauslaufwiese? Wenn es nach CDU und Grünen geht, lautet die Antwort ja. Sie haben einen entsprechenden Antrag in den Ausschuss Umwelt, Naturschutz und Kleingartenwesen am Donnerstag, 21. September, eingebracht.

Die Fraktionen bitten die Verwaltung zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde, drei Flächen in der Stadt zu prüfen und zu bewerten. Infrage kommen Flächen am Regenrückhaltebecken auf dem Eggerstedtgelände, zwischen Rosenfeld und Futterhaus sowie am Funkturmsee.

Hundeauslaufflächen in Pinneberg müssten eingezäunt werden

Sollte davon eine Fläche als Hundewiese ausgewiesen werden, müsste diese auch eingezäunt werden. Dafür werden vorerst 16.000 Euro in den Haushalt 2024 eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen. Die Kosten für weitere Flächen sollen im Folgejahr im Haushalt bereitgestellt werden.

In der Begründung heißt es, dass in vergangener Zeit Bürgerinnen und Bürger vermehrt die Bitte geäußert haben, auf geeigneten Flächen der Stadt Hundeauslaufplätze einzurichten. So könnten Hunde nicht nur frei laufen und toben, sondern Spaziergänger auch vor freilaufenden Hunden besser geschützt werden.

Hundehalter lassen Hunde von der Leine – trotz Leinenpflicht

Oft halten sich Hundebesitzer nicht an die Vorschriften. Gerade in der Raawischniederung und in der Nähe des Wollnysees und der Pinnauniederung werden Hunde von der Leine genommen – was nicht erlaubt ist. Das Problem ist laut CDU und Grünen bei der Unteren Naturschutzbehörde bekannt.

Wie auf der Seite der Kreisverwaltung nachzulesen ist, sind Hunde beispielsweise auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten und auf Liegewiesen verboten. Für Deiche, Park- und Grünanlagen und Naturschutzgebiete gilt grundsätzlich eine Anleinpflicht. Auch im Wald müssen Hunde an der Leine bleiben.

Verstoß gegen die Leinenpflicht kann Bußgeld bedeuten

Der Verstoß gegen die Anleinpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 35 Euro. Allerdings sind Hundefreiflächen im Kreis Pinneberg rar gesät. Es gibt bislang zum Beispiel offiziell den Hundewald in Kummerfeld und Freilaufflächen in Elmshorn (Sibirien).

Im Gegensatz dazu will die Umweltbehörde in Hamburg die Zahl der ausgewiesenen Freilaufflächen für Hunde in Grünanlagen verringern. Auf den freigegebenen Flächen dürfen nur Hunde, die eine Gehorsamsprüfung abgelegt haben und deren Halter einen Hundeführerschein besitzen.