Tornesch. Video einer Zeugin beweist, wie Labrador und Golden Retriever das Wildtier jagen. Kreisjägerschaft fordert drastische Maßnahmen.

Wieder sollen Hunde im Kreis Pinneberg ein Reh gehetzt haben – in einem Landschaftsschutzgebiet. Der Vorfall wurde von einer anderen Hundehalterin aus Tornesch gefilmt. Sie lud den Film in einem sozialen Netzwerk hoch und wandte sich zudem an die Kreisjägerschaft, die den Vorfall nun publik machte.

Demnach hatte die Frau, die aus Angst vor Anfeindungen anonym bleiben möchte, berichtet, wie sie am Lohheister Weg einen Labrador und einen Golden Retriever dabei beobachtete, wie sie eine Ricke über eine Wiese hetzten – mitten in einem Landschaftsschutzgebiet. Sie filmte die Hetzjagd und stellte den Film online. Empörte Kommentare folgten.

Freilaufende Hunde hetzen in Tornesch Reh über die Wiese

Wie die Jäger berichten, habe sich auch die Hundehalterin selbst gemeldet und sich für das Versehen entschuldigt. Die Jägerschaft bewertet das Verhalten allerdings nicht als bloßes Versehen. „Das ist keine Lappalie, sondern Tierquälerei“, kommentierte Hans Wörmcke, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Pinneberg. Gerade in der Brut- und Setzzeit brauchten Wildtiere Ruhe. Erzeugen jagende Hunde Panik, sind die Leben von Muttertier und Nachwuchs in Gefahr.

Nicht der erste Fall deser Art. Erst kürzlich hatte ein Hund an der Halstenbeker Straße in Pinneberg einen Rehbock so schwer verletzt, dass das Wildtier hinterher getötet werden musste. Die Hundehalterin hatte sich trotz des Einschreitens von Zeugen einfach vom Tatort entfernt.

Auch die Jäger beobachten immer wieder Hundehalter, die ihre Tiere frei über Flur und Feld laufen ließen. „Wir appellieren deshalb erneut eindringlich an alle Hundehalterinnen und -halter, ihre Tiere in freier Wildbahn anzuleinen. Denn der Jagdinstinkt ist nicht zu bremsen“, so Wörmcke.

Hunde, die Wild jagen: Jäger raten zu Anzeige beim Ordnungsamt

Und überall dort, wo Appelle an die Vernunft ins Leere verpuffen, empfiehlt die Kreisjägerschaft drastischere Mittel. Sie rät Zeugen zu einer Anzeige beim Ordnungsamt. Dem Hundehalter drohen dann ein Ordnungsgeld oder auch eine Wesensprüfung der jagenden Hunde. Das könne schnell teuer werden.

Angeleint werden müssen Hunde zum Beispiel in Wäldern, am Deich und Naturschutzgebieten sowie in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen. Frei bewegen dürfen sich Hunde auf speziellen Hundeauslaufplätzen und eingezäunten Privatgrundstücken.

Die freie Landschaft hingegen darf nur auf Wegen und Wegrändern betreten werden. Eine generelle Leinenpflicht gibt es hier und auf ausgewiesenen Hundestränden nicht, allerdings sind die allgemeinen Pflichten des Gefahrhundegesetzes zu beachten. Es ist darauf zu achten, dass der Hund kein Wild verfolgt.