Halstenbek/Itzehoe. Der Angeklagte hatte im Oktober 2018 einen Saufkumpanen niedergestochen. Die rechtliche Einordnung bleibt weiterhin unklar.

Noch immer gibt es kein Urteil im Prozess gegen Emil H., der sich bereits seit Anfang April vor dem Landgericht Itzehoe wegen versuchten Totschlags verantworten muss. Am Montag sollten die Plädoyers im Fall des 38-Jährigen gehalten werden, der schon im Oktober 2018 einen 35-Jährigen Saufkumpanen niedergestochen haben soll. Doch auch dieser Verhandlungstag ging weder mit Plädoyers noch mit einem Urteil zu Ende. Der Prozess wurde auf den 20. September vertagt.

Bekanntlich hatte der Angeklagte, ein gebürtiger Armenier, bereits eingeräumt, am 10. Oktober 2018 in einer Kleingartenanlage in Halstenbek mit mehreren Bekannten ein Saufgelage abgehalten zu haben. Dabei sei er stark alkoholisiert mit dem ebenfalls volltrunkenen Gennadij E. (35) in Streit geraten, in dessen Folge es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Der Angeklagte soll zum Messer gegriffen und seinen Kontrahenten durch zwei Stiche lebensgefährlich verletzt haben.