Halstenbek/Itzehoe. Verteidiger stellt zahlreiche Beweisanträge und möchte Staatsanwältin absetzen. Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen.

Der seit April andauernde Prozess gegen Emil H. (38), der sich nach einer Messerstecherei im Oktober 2018 in Halstenbek wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Itzehoe verantworten muss, kann fortgesetzt werden. Der Befangenheitsantrag gegen die Richter der Schwurgerichtskammer, den Verteidiger Philipp Gerigk am Mittwoch gestellt hatte, wurde am Freitag zurückgewiesen. Eine andere Kammer des Gerichts hatte sich mit dem Vorwurf des Anwalts, die Richter seien seinem Mandanten gegenüber voreingenommen, befasst – und hat ihn als unbegründet zurückgewiesen.

Dies hielt den Verteidiger am Freitag nicht davon ab, nacheinander weitere sechs Beweisanträge zu stellen. Unter anderem möchte er zwei Polizisten erneut als Zeugen vorladen und mehrere rechtsmedizinische Gutachten einholen lassen, die sich etwa mit Blutanhaftungen an der Kleidung von Täter und Opfer befassen. Außerdem will Gerigk den Stichkanal und die Tiefe der Messerstiche genauer untersuchen lassen, um die von Zeugen gemachten Schilderungen des Tathergangs auf ihre Plausibilität hin überprüfen zu können. Und er möchte die Vorstrafen des Opfers, das offenbar bereits mehrfach wegen massiver Gewaltdelikte in Erscheinung getreten ist, in die Verhandlung miteinbeziehen. Die Vielzahl der Anträge zwang die Kammer dazu, von ihrem geplanten Programm abzuweichen.