Dank strenger Auflagen geben Eigentümer ihre Schusswaffen ab. 3500 Personen im Kreis besitzen 14.850 Gewehre, Pistolen und Revolver.

Kreis Pinneberg. Die Zahl legaler Schusswaffen im Kreis Pinneberg geht seit Jahren stark zurück. Während 2005 noch annähernd 23.000 Schusswaffen bei der Kreisverwaltung gemeldet waren, ging dieser Wert bis einschließlich 2012 auf 14.850 Schusswaffen zurück. Sie verteilen sich auf 3500 Personen. Diese Zahlen sind in das Nationale Waffenregister (NWR) eingeflossen, das mit Beginn des Jahres 2013 deutschlandweit gestartet ist.

"Das Nationale Register zeigt, dass es im Bundesgebiet viel weniger legale Waffen gibt als gedacht", sagt Uwe Koltzau, Fachdienstleiter Sicherheit und Verbraucherschutz in der Kreisverwaltung. Er und seine vier Mitarbeiterinnen, die sich 1,75 Planstellen teilen, sind Experten für Waffen und Waffenrecht.

"Alles zum Waffenbesitz wird von hier aus bearbeitet", sagt Koltzau weiter. Niemand erhalte eine Waffe, ohne vorher überprüft zu werden. Die größte Gruppe sind die 1300 Sportschützen, die 3900 Waffen besitzen. 6500 Pistolen und Gewehre befinden sich in den Händen der 1250 Jäger. Weitere 1200 Personen gehören zur Gruppe der Altbesitzer. Sie haben in den 1970er-Jahren, als Waffenbesitz erstmalig gesetzlich geregelt wurde, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte bekommen. Nun dürfen sie ihre Gewehre und Pistolen weiter behalten - es handelt sich um 3300 Waffen. Eine weitere Gruppe sind die Erben, die über 850 Waffen verfügen. Außerdem sind 25 Waffensammler beim Kreis registriert, deren Sammlung 300 Exponate umfasst.

Das deutsche Waffenrecht wurde nach dem Amoklauf in Winnenden (Baden-Württemberg) im März 2009 verschärft. Die neuen Vorschriften besagen, dass die Erben ihre Waffen schussunfähig machen müssen. Für die Altbesitzer gilt dies zwar nicht. Ihnen ist es jedoch untersagt, zur Waffe auch Munition zu besitzen.

Für alle Eigentümer gilt die Auflage, dass die Waffen sicher in genormten Schränken aufbewahrt werden müssen. Da dies oft teuer und zudem umständlich ist, geben viele ihre Waffen ab. "Voriges Jahr haben wir 500 Exemplare zur Vernichtung erhalten, in diesem Jahr sind es bereits mehr als 100", sagt Mitarbeiterin Eva Böttcher. Ein Abgabeboom gab es in den Jahren 2009 und 2010, als 793 beziehungsweise 915 Waffen beim Kreis eingingen. Die Vernichtung ist übrigens kostenlos, die Abgabe bei der Kreisverwaltung in Elmshorn oder auf jeder Polizeidienststelle möglich. "Wichtig ist, dass die Waffe ungeladen und verpackt hier abgegeben werden muss", sagt Verwaltungsmitarbeiterin Eva Böttcher. Empfehlenswert sei, dies vorher anzukündigen und mit den Mitarbeitern einen konkreten Termin abzusprechen.

Jeder Waffenbesitzer muss nachweisen, dass er sich an die Auflagen hält. Das wird vom Kreis auch kontrolliert. Eine Kontrolle kann etwa durch entsprechende Fotos und Kaufbelege oder durch Überprüfung vor Ort erfolgen. "Wir schreiben alle Waffenbesitzer an", so Eva Böttcher. Das Schreiben enthält Hinweise auf die verschärften rechtlichen Anforderungen und die einzureichenden Nachweise. "Etwa ein Viertel der Waffenbesitzer müssen wir noch überprüfen", sagt Fachdienstleiter Koltzau. Die meisten anderen Kreisgebiete würde deutlich schlechter dastehen.

Die Kreisverwaltung überprüft auch die Vereine, in deren Räume Waffen gelagert werden. "Sie müssen uns Aufbewahrungskonzepte zur Genehmigung vorlegen", erläutert Böttcher. Und natürlich gucken sich die Mitarbeiter auch an, ob die Gründe des Waffenbesitzes noch aktuell sind. Jäger müssen fortlaufend gültige Jagdscheine vorweisen und Sportschützen ihre absolvierten Übungseinheiten belegen. Auch Straftaten können zum Verlust der Waffenbesitzkarte führen. Wer zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt wird, der darf keine Waffe mehr besitzen.