Nicht einmal jeder zweite Waffenbesitzer konnte seit dem Jahr 2010 überprüft werden. Die Waffenbehörde bekommt nun mehr Personal.

Kreis Segeberg. Der Alltag eines deutschen Waffenkontrolleurs ist wenig aufregend. Mike Albrechts Arbeit besteht vor allem aus Verwaltungsakten. Er schreibt Waffenbesitzer an, kontrolliert ihre Antworten und mahnt genauere Angaben zur sicheren Lagerung an. Albrecht sitzt in der Waffenbehörde des Kreises Segeberg und verwaltet mit seinen Kollegen die gut 22.000 registrierten Waffen im Kreisgebiet.

Seit 2010 werden deren Besitzer verstärkt kontrolliert. Insbesondere der Ort, an dem die Waffen gelagert werden, steht dabei im Mittelpunkt. Waffen müssen in dafür zugelassenen Schränken und getrennt von der Munition aufbewahrt werden. Außer dem Besitzer darf niemand Zugriff haben. Das müssen die Waffenbesitzer mit entsprechenden Dokumenten wie Kaufbelegen für Schränke oder Fotos nachweisen. Geschieht das nicht, verlässt Albrecht auch einmal den Schreibtisch und schaut vor Ort nach - manchmal gar mit Hilfe der Polizei.

Nach dem Amoklauf in Winnenden wurde das Waffenrecht verschärft

Das deutsche Waffenrecht wurde nach dem Amoklauf in Winnenden (Baden-Württemberg) im März 2009 verschärft. Seitdem kontrolliert auch der Kreis Segeberg verstärkt, hat aber von den insgesamt gut 7000 Waffenbesitzern im Kreis gerade einmal 3000 anschreiben können. "Wir dachten, dass es mit Anschreiben und Rückmeldung getan ist", sagt Albrecht. Dem ist nicht so. Oft ergeben sich Nachfragen. Das ist überall in Deutschland so.

Aber nun hoffen Albrecht und seine Kollegen, dass die verbleibenden 4000 Waffenbesitzer möglichst rasch genauer unter die Lupe genommen werden können. Denn dafür wird in Kürze neues Personal eingestellt. Zweieinhalb neue Stellen bekommt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten des Kreises Segeberg für die Waffenbehörde.

"Alles was mit den Waffenbesitzern passiert, wird von hier aus bearbeitet", erklärt Fachdienstleiterin Christine Schröder. "Niemand bekommt eine Waffe, ohne vorher von uns überprüft zu werden." Entscheidend sei, ob eine Waffe benötigt wird. Die größte Gruppe unter den Waffenbesitzern sind die Sportschützen, etwa 2000 Jäger im Kreis dürfen ebenso Waffen besitzen wie sogenannte Altbesitzer, von denen es noch etwa 1000 gibt. Sie haben in den 1970er-Jahren, als Waffenbesitz erstmalig gesetzlich geregelt wurde, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte bekommen. Nun dürfen sie ihre Gewehre und Pistolen weiter behalten - so sie oder ihre Erben sie ebenso sicher in genormten Schränken aufbewahren. Da dies oft teuer oder umständlich ist, geben viele ihre Waffen ab. Im Jahr 2012 wurden gut 350 Waffen abgegeben, 2011 sogar über 400.

Selbst wenn der Bedarf nachgewiesen wird, sind laut Schröder dem Einzelnen enge Grenzen gesetzt. Bei jedem Sportschützen werde der Bedarf für jede Waffe einzeln geprüft, dies geschehe in enger Abstimmung mit den Schützenverbänden. Und auch auf den Schießständen werde genau protokolliert, wer mit welcher Waffe schießt, so Schröder. Auch der Waffenbesitz der Jäger wird kontrolliert. Sie dürfen zwar unbegrenzt viele Langwaffen besitzen, das sind solche, die über 60 Zentimeter lang sind. Aber nur zwei Kurzwaffen. "Die werden genutzt, um beispielsweise angefahrene Tiere tierschutzgerecht zu erlegen", erläutert Mike Albrecht. Und auch wenn die Jäger viele Waffen haben dürfen, seiner Erfahrung nach besitzen sie nur die üblichen Jagdwaffen.

Mitarbeiter der Behörde prüfen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Neben Jägern, Schützen und Altbesitzern gibt es im Kreis noch eine kleine Zahl an Sammlern, die ebenfalls Waffen besitzen dürfen. Etwa 30 sind es, und auch sie unterliegen strengen Kontrollen. So werden sie vom Landeskriminalamt geprüft, und die Sammlung muss nach einem vorgegebenen Plan aufgebaut werden. Und die Aufbewahrung ist nicht gerade billig. "Wir reden hier nicht von einer Waffe, es können 50 oder auch einmal 100 sein", sagt Albrecht.

Wer einmal eine Waffenbesitzkarte hat, der kann sie auch ganz schnell wieder verlieren. Alle drei Jahre wird jeder Inhaber einer Waffe automatisch geprüft. Insbesondere nachgewiesener Alkoholmissbrauch führt schnell zum Verlust der Erlaubnis. Auch wer wegen Körperverletzung verurteilt wird, muss seine Waffen abgeben oder an einen anderen berechtigten Waffenbesitzer verkaufen.

Mike Albrecht betont: "Jede vorsätzliche Straftat führt zu waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit." So seien auch Steuerhinterziehung oder Betrug relevant. Wer zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt wird, der darf keine Waffe mehr besitzen. So wurden im vergangenen Jahr gut 30 Entzugsverfahren eingeleitet. Da insgesamt etwa 500 Überprüfungen im Jahr stattfinden, ist das nur eine kleine Minderheit. Und sie steigt vor allem deshalb, weil mehr überprüft wird. Mit den neuen Kräften in der Waffenbehörde werden es also vermutlich automatisch mehr.