Rotlicht sowie geschlossene Schranken an Bahnübergängen werden häufig missachtet. AKN startet jetzt Aufklärungskampagne.

Kreis Pinneberg. Sieben schwere Unfälle in den vergangenen zehn Jahren beklagt die AKN im Kreis Pinneberg. Alle ereigneten sich an Bahnübergängen, die meisten davon ausgestattet mit technischen Sicherungen. 24 Unfälle haben sich im vergangenen Jahrzehnt im Gesamtbereich des Eisenbahnunternehmens mit Hauptsitz in Kaltenkirchen ereignet.

Grund für das Unternehmen, eine Aufklärungskampagne zu starten. Die meisten dieser Unfälle waren vermeidbar. Leichtsinniges Verhalten von Fußgängern, Rad- und Autofahrern ist zumeist die Ursache. Häufig sind ihnen die langen Wartezeiten vor den Bahnübergängen ein Dorn im Auge, so dass versucht wird, noch vor dem Zug die Schienen zu überqueren. Ein Leichtsinn, der schnell tödlich enden kann. Schließlich können Züge im Gegensatz zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht ausweichen und sie haben einen erheblich längeren Bremsweg. So benötigt ein AKN-Triebwagen bei Tempo 100 bis zu 700 Meter, bevor er stoppen kann.

"Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wie auch die unserer Fahrgäste liegt uns am Herzen. Unter dieser Prämisse sind wir bestrebt, die Wartezeit an unseren Bahnübergängen so gering wie möglich zu halten, soweit es uns technisch möglich ist und es den gesetzlichen Vorschriften entspricht", sagt AKN-Sprecherin Monika Busch. Sie weist sie darauf hin, dass die Einschaltzeiten von Blinklicht- und Schrankenanlagen Vorschriften unterliegen. Dass die AKN diese Regelwerke einhält, überprüft das Eisenbahnbundesamt.

41 Bahnübergänge gibt es kreisweit auf den AKN-Strecken A 1 (Eidelstedt - Kaltenkirchen) und A 3 (Elmshorn - Barmstedt). Ihre regelmäßige Überprüfung ist Standard. Alle zwei Jahre findet eine Verkehrsschau statt, an der die AKN, die Eisenbahnaufsichtsbehörde sowie der Baulastträger der Straße beteiligt sind. "Wir gucken uns jeden Übergang genau an und schauen, ob die technischen Gegebenheiten erfüllt sind", sagt Michael Zisack, Leiter der Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg. Dort wird auch entschieden, ob die Sicherheitseinrichtungen noch ausreichen oder verändert werden müssen.

Doch trotz aller Technik: "Es gibt immer wieder Verkehrsteilnehmer, denen offenbar nicht bewusst ist, welcher Gefahr sie sich selbst und auch andere Menschen aussetzen, wenn sie Vorschriften an Bahnübergängen einfach missachten", sagt Sandra Mohr, Sprecherin der Polizeidirektion Bad Segeberg. An Bahnübergängen, wo immer wieder Verstöße gemeldet werden, kontrollieren die Beamten regelmäßig. Bei der AKN ist etwa der Bahnübergang in Quickborn ein neuralgischer Punkt. "An einigen Übergängen kommt es häufiger vor, dass Fußgänger die geschlossenen Schranken ignorieren und die Gleise sogar trotz eines herannahenden Zuges passieren", so Mohr weiter. Ein Verhalten, das teuer werden kann. Im Höchstfall sind 350 Euro Geldbuße sowie vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg möglich. Mohr: "Der Aufenthalt auf den Gleisen oder deren verkehrswidriges Überschreiten oder Überfahren kann auch einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und damit eine Straftat darstellen. Das ist dann der Fall, wenn der Zugführer zu einer Schnellbremsung gezwungen wird."

Daher gilt: Sobald die Signalanlage rotes Blink- oder Dauerlicht zeigt, darf der Übergang nicht mehr überquert werden. Autofahrer müssen im Staufall vor der Haltelinie stoppen.