Die Rathaus-Mitarbeiter im Kreis Pinneberg registrieren eine erhöhte Nachfrage von besorgten Menschen, die ihre Daten schützen wollen.

Kreis Pinneberg. Das neue Meldegesetz erregt seit Wochen die Gemüter der Republik. Das bekommen auch die Meldeämter im Kreis Pinneberg zu spüren. "Die Bürger sind verunsichert", sagt Torsten Wendt, Fachbereichsleiter Bürgerservice in Halstenbek. Seit bekannt wurde, dass das Gesetz am 28. Juni nach 57 Sekunden im Bundestag beschlossen worden war, weil die meisten Politiker lieber das EM-Spiel Deutschland gegen Italien sahen, als zu arbeiten, müssen seine drei Mitarbeiter vermehrt Anfragen von besorgten Halstenbekern beantworten, die wissen wollen, wie sie ihre Daten schützen können. "In den vergangenen Tagen waren es 20", sagt Torsten Wendt.

Das Gesetz kommt Adresshändlern und Inkassowirtschaft entgegen. Wie bisher müssen Bürger Widerspruch einlegen, wenn sie nicht wollen, dass die Einwohnermeldeämter ihre Adressdaten an die Werbebranche weitergeben. Doch selbst wenn ein Widerspruch vorliegt, will die schwarz-gelbe Koalition es den Ämtern erlauben, anfragenden Firmen Daten zu bestätigen oder zu berichtigen, die denen ohnehin schon vorliegen. Die Änderungen sollen 2014 in Kraft treten, wenn der Bundesrat im September zustimmt. Datenschützer wie der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte Thilo Weichert sind schockiert (siehe Gastbeitrag Seite 2).

Im Halstenbeker Rathaus weisen die Mitarbeiter die Bürger aktiv auf ihr Recht auf Widerspruch hin. "Wer einen Personalausweis beantragt, bekommt automatisch ein Formular von uns, mit dem eine Übermittlungssperre beantragt werden kann", sagt Torsten Wendt. Jedem stehe diese Option offen - anders als bei der Auskunftssperre. Diese kann nur beantragt werden, wenn eine konkrete Gefahr für den Bürger besteht, zum Beispiel weil er vor Gericht gegen das organisierte Verbrechen aussagen soll und Rache fürchtet. Nur das Gefühl zu haben, man werde verfolgt, würde allerdings nicht ausreichen.

Zudem seien Datenanfragen durch Unternehmen und Verbände in Halstenbeker Verwaltung die Ausnahme. "Selbst wenn Wahlen anstehen, fragen Parteien sehr selten nach Adressen", beruhigt Torsten Wendt. Sie würden eher Postzustellerdienste nutzen, um die Haushalte mit ihrer Werbung zu erreichen. Die meisten Bürger würden zudem von der Übermittlungssperre kaum Gebrauch machen.

Das ist in Rellingen anders. Hier nutzen die Hälfte aller Bürger diese Möglichkeit. "Die Weitergabe von Daten wird von den Rellingern sehr kritisch gesehen", sagt Silke Mannstaedt, die den Bürgerservice leitet. Auch hier sei die Besorgnis spürbar, es habe viele Nachfragen gegeben. "Im Moment ist es aber wieder ruhiger geworden, weil die Menschen merken, die Politik kümmert sich jetzt um das Problem."

Dass die Bürger bisher wenig über die rechtlichen Grundlagen der Datenweitergabe wussten, beobachtet Sybille Lampke, Leiterin im Einwohnermeldeamt Elmshorn. Kaum jemand wüsste, was an wen weitergegeben wird. "Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, Daten an das Statistische Bundesamt oder an das Kraftfahrzeugamt weiterzugeben."

Anders als sonst liegen in Quickborn diverse Anträge von Übermittlungssperren vor. "Das Interesse war vorher nicht so groß", sagt Bürgerservice-Leiter Thomas Glindemann. "Dabei ist das Gesetz noch gar nicht durch."