Schon einmal von einer "einfachen Melderegister-Anfrage" gehört? Oder von einem "Antrag auf Übermittlungssperre"? Für die meisten Bürger dürften diese Worte unbekannt klingen. Die derzeitige Debatte um das Meldegesetz bietet die Chance, das zu ändern. Denn in der Tat ist es notwendig, dass sich sehr viel mehr Menschen mit ihren Rechten zum Datenschutz beschäftigen - auch dann, wenn der Bundesrat das Meldegesetz im September nur in einer deutlich entschärften Fassung verabschiedet.

Stichwort "Handel mit Daten": Firmen, die im großen Stil Adressen von Bürgern sammeln, können schon jetzt über die offiziellen Stellen diese Angaben bekommen. Sie können dazu die besagte einfache Melderegister-Anfrage stellen. Verfügt die Firma schon über Angaben wie den Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum eines Bürgers, gibt die Meldestelle die Adresse gegen eine Gebühr heraus. Solche Anfragen sind auch über offizielle Online-Datenbanken möglich.

Das Problem dabei ist nicht so sehr, dass bei den betreffenden Bürgern vielleicht eines Tages nervige Werbepost ins Haus flattert. Es ist vielmehr, dass diese Daten schnell im Internet landen können. Und dort können sie in falsche Hände geraten - zusammen mit den Daten, die über Plattformen wie Facebook und Xing ohnehin leicht verfügbar sind.

Eine "Übermittlungssperre", die jeder beantragen kann, schützt dagegen. Es dauert zwei Minuten, den Bogen zu lesen - im Zeitalter des Internets sollte man sie sich nehmen.