Am 28. Juni 2012 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP den Entwurf für das neue Meldegesetz. Der Entwurf sieht vor, dass es Firmen erleichtert wird, an aktuelle Daten von Bürgern zu kommen. Wenn Firmen etwa über frühere Adressen verfügen, können sie diese gegen Gebühr bei den Ämtern aktualisieren - auch, wenn die Bürger dagegen Widerspruch eingelegt haben. Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass das Meldegesetz nach der Föderalismusreform von 2006 künftig bundesweit einheitlich sein soll.

Im September muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, sonst kann es nicht in Kraft treten. Kritik kommt nicht nur von der Opposition, sondern auch von der CSU. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat angekündigt, nicht zuzustimmen. Auch die Landesregierung in Kiel aus SPD, Grünen und SSW meldete Widerstand an.

Die bisherigen Meldegesetze sehen auch schon vor, dass Privatleute, Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaften oder Firmen Informationen über Bürger einholen können. Für die sogenannte einfache Melderegister-Auskunft ist es in Schleswig-Holstein notwendig, dass die Antragsteller den Namen und den Nachnamen der betreffenden Person kennen, sowie eine weitere Angabe wie etwa die frühere Anschrift oder das Geburtsdatum. Die Weitergabe können Bürger mit einer Übermittlungssperre verhindern. Das Formular ist in jedem Bürgeramt erhältlich.