Pinnebergs Stadtverwaltung will Zuschüsse für Bau der Kindertagesstätte einklagen. Der Kreis lehnt die Doppelförderung dagegen ab.

Pinneberg. Die Stadt Pinneberg klagt im Streit um Fördermittel für den Bau einer Kindertagesstätte gegen den Kreis Pinneberg - und schafft damit einen Präzedenzfall. Den Beschluss zur Klage fasste jüngst einstimmig die Ratsversammlung, deren Mitglieder gleichzeitig allerdings dafür votierten, mit Vertretern des Kreises an einer gütlichen Einigung zu arbeiten - ehe es tatsächlich zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommt. Zuständig ist das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig, das auf Anfrage der Pinneberger Redaktion des Abendblatts den Eingang der Klage bestätigte.

Es geht um einen Betrag von 102 250 Euro, den die Stadt vom Kreis einklagen möchte. Dabei handelt sich um eine Fördersumme zum Bau der Kindertagesstätte an der Raa, die von der Stadt bereits im Frühling 2009 beantragt und vom Kreis Ende 2010 abgelehnt worden war. Der Kreis begründete diese Ablehnung damit, dass der Kita-Neubau (Gesamtbaukosten 960 000 Euro) bereits von Bund und Land mit Mitteln aus dem sogenannten Konjunkturprogramm II (509 000 Euro) gefördert worden sei, es mithin zu keiner "Doppelförderung" kommen solle. Die neue Kita im Stadtteil Thesdorf soll im Oktober eröffnet werden.

"Wir sehen dieser Klage sehr gelassen entgegen", sagte Marc Trampe als Sprecher der Kreisverwaltung, "wir haben das juristisch genau geprüft." Aus Sicht des Kreises, so Trampe weiter, sei besagte Doppelförderung nicht möglich gewesen. "Das hatten wir im Kreis noch nicht", sagte der Pressesprecher. Zwar sei es schon zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Kommunen und dem Kreis gekommen, noch in keinem Fall aber sei es darum gegangen, Fördermittel einzuklagen.

Gestritten wurde auch in Pinneberg selbst. Zum Ärger der Stadtpolitiker nämlich stellte sich heraus, dass die Klage, über die sie abends befinden sollten, just am Tag der Ratssitzung bereits von der Stadtverwaltung abgeschickt worden war! Und zwar, um die Klagefrist einzuhalten, wie Justiziarin Karin Grandt erläuterte. Sie bezifferte die Erfolgschancen aus Sicht Pinnebergs auf "50:50", derweil es tatsächlich "uneinheitliche Rechtsauffassungen" zum vorliegenden Fall gebe.

Die SPD-Fraktion beantragte zunächst, den Tagesordnungspunkt nichtöffentlich zu behandeln, derweil es "merkwürdig ist, hier öffentlich unsere Rechtsposition darzulegen", wie Genosse Dieter Tietz sagte. "Ich hoffe, dass das Verhältnis zum Kreis keinen Schaden nimmt. Es ist nie gut, wenn Kommunen sich gegenseitig verklagen", so Tietz weiter.

Bürgermeisterin Kristin Alheit sagte, sie sei sich bis dato in dieser Streitfrage "nicht einig geworden mit dem Landrat". Sie glaubt nicht, als Schwarzes Schaf innerhalb der Kommunalen Familie angesehen zu werden, "aber schöner ist es, so was nicht zu haben". Die Rathauschefin wollte sich - obwohl selbst Juristin - zu möglichen Erfolgsaussichten der Klage nicht äußern: "Aber es geht aus unserer Sicht um viel Geld", so Kristin Alheit, "und ich kann den Leuten in unserer finanziellen Situation nicht erklären, dass die Stadt nicht um diese Summe kämpft." Für die Fraktion der GAL & Unabhängigen kritisierte Joachim Dreher die Bürgermeisterin harsch: "Die bisherige Art der Kommunikation und Information der Verwaltung ist nicht zu akzeptieren!"

So habe Kristin Alheit unter anderem während der Hauptausschusssitzung, eine Woche vor Ablauf besagter Klagefrist, nicht über Inhalte und mögliche Fristen für die Klage informiert. "Erst in der Ratsversammlung kamen die entscheidungsrelevanten Informationen auf Nachfrage ans Tageslicht", sagt Dreher. Er kritisiert auch, "dass stichhaltige und nachvollziehbare Begründungen für die 50:50-Erfolgseinschätzung nicht vorliegen". Die Einreichung der Klage sei auf jeden Fall mit Kosten "von mehreren Tausend Euro" verbunden, "bei Einschaltung von Rechtsanwälten wird das fünfstellig".

Letzteres soll tunlichst vermieden werden. FDP-Ratsherr Martin Engel brachte schließlich den salomonischen Vorschlag ein, die Klage einerseits nicht zurückzuziehen, damit dafür keine Kosten anfallen, andererseits aber die Zeit vor einem möglichen Prozess für weitere Verhandlungen mit dem Kreis, unter Vermittlung des Landes, zu nutzen. Der Rat empfahl seinem Vorschlag folgend einstimmig, aus Kostengründen ein Verfahren ohne Anwälte anzustreben.

Zuerst aber muss geprüft werden, ob die Stadt denn nun die viel zitierte Klagefrist wirklich eingehalten hat. Vom Verwaltungsgericht in Schleswig hieß es dazu, die zuständige Kammer werde nunmehr prüfen, wie es sich mit den Fristen verhalte.