Mitarbeiter der Jobcenter und des Kreissportverbands rufen Familien auf, ihre Ansprüche anzumelden

Kreis Pinneberg. In den Jobcentern des Kreises Pinneberg sind die ersten Bildungspakete geschnürt. Schnell und vorbildlich haben sich die Geschäftsführung des Jobcenters und des Kreissportverbands auf eine Rahmenvereinbarung geeinigt - jetzt müssen nur die berechtigten Familien, ihre Anträge stellen - möglichst noch bis zum 30. April, denn dann läuft die Frist ab, um rückwirkend Leistungen ab 1. Januar zu beziehen.

Das sind die Chancen für Kinder aus einkommensschwachen Familien dank des Bildungspakets: Sie können bis zu zehn Euro pro Monat erhalten, um ihre Mitgliedschaft im Sportverein bezahlen zu können. Sie können Zuschüsse bekommen, um Hausaufgabenhilfen zu bezahlen, eine Schul- oder Freizeitfahrt mitzufinanzieren, mittags in der Schulkantine oder im Kindergarten zu essen, die Monatskarte zu bezahlen oder in der Musikschule zu lernen.

Bis zu 10 000 Kinder im Kreis Pinneberg könnten von dem Bundesprogramm profitieren. Gut die Hälfte davon lebt in Familien, die das Arbeitslosengeld II beziehen. Sie erhalten ihre Bildungsgutscheine in den fünf Jobcentern, den ehemaligen Arge-Leistungszentren. Die anderen leben in Familien, die vom Sozialamt Wohngeld, Kinderzuschläge oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen.

Während die Jobcenter fleißig Vereinbarungen mit den Bildungsträgern schließen, wird in der Kreisverwaltung gemeinsam mit den Sozialämtern der Kommunen noch Vorarbeit geleistet. Denn das für die Auszahlung notwendige Landesgesetz wird erst im Juni rechtskräftig.

Bislang ist die Nachfrage überall gering. In den Jobcentern ist für 325 von geschätzt 5500 Kindern ein Antrag gestellt worden. Das liegt mit sechs Prozent zwar über der bundesweit gemeldeten Quote von zwei Prozent, ist aber immer noch gering. "Deshalb ermuntern wir jeden, Anträge einzureichen", sagt Gerold Mellem, Geschäftsführer der Jobcenter im Kreis Pinneberg.

Er hat alle Sachbearbeiter angewiesen, die Anspruchsberechtigten gezielt auf die Möglichkeiten des Bildungspakets hinzuweisen. Ganz eng ist die Zusammenarbeit mit dem Kreissportverband. Der hatte sich Ende vorigen Jahres um eine Rahmenvereinbarung bemüht. Doch auf Bundesebene konnten sich die Verantwortlichen lange nicht darüber einigen, wer letztlich die Bildungsgutscheine vergeben darf. Jetzt ist sicher, dass die Jobcenter zumindest für ihre Klientel das Sagen haben.

Da jedoch die Frist läuft, um rückwirkend Leistungen zu beziehen, verstärken die Jobcenter ihre Öffentlichkeitsarbeit. Thorsten Bleek, der als Koordinator für das Projekt Bildung und Teilhabe zuständig ist, hat eine gesonderte Internetpräsentation aufgebaut, über die jeder seine Ansprüche überprüfen kann. Auch Antragsunterlagen sind dort abzurufen.

Die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen beurteilt nicht nur der Jobcenter-Geschäftsführer als vorbildlich. Carsten Bauer, Geschäftsführer des Landessportverbands, hält das Pinneberger Modell für "richtungsweisend". In anderen Landkreisen sei das bedeutend schwieriger. Im Kreis Stormarn gebe es überhaupt noch keine Regelung, wer letztlich zuständig ist. Im Kreis Segeberg müssten alle Anbieter, also auch die Sportvereine, mit den Sozialämtern einzelne Vereinbarungen schließen. Bauer: "Das ist unnötiger Bürokratismus."

Während die Klienten in den Jobcentern bereits rechtssichere Anträge stellen können, müssen die Sozialgeldempfänger in den Sozialämtern darauf hoffen, dass der Landesgesetzgeber nicht kurzfristig noch einen Riegel vorschiebt. "Wir sichern zu, dass keinem Leistungsempfänger seine berechtigten Ansprüche verloren gehen", sagt Marc Trampe, Sprecher der Kreisverwaltung. Sämtliche Sozialämter und auch die Familienkasse sind angewiesen worden, die Anträge anzunehmen, um sie nach den Entscheidungen von Kiel an die richtigen Stellen zu leiten.

Letztlich gilt auch dort, was das Vorstandsmitglied des Kreissportverbands, Sönke P. Hansen, fordert: "Die Frist 30. April muss weg. Das ist unfair."