Für Familien , die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Sozialämter in den Rathäusern und in der Kreisverwaltung nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner und klären Einzelheiten. Dort können bis auf Weiteres auch Anträge gestellt werden, die an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Die Familienkasse nimmt von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, übergangsweise bis zum 31. Mai 2011 die Anträge entgegen. Um Leistungen rückwirkend erstattet zu bekommen, reicht es für die Familien zunächst, einen Antrag zu stellen.

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