Peter Rosinski aus Hasloh will vor Gericht durchsetzen, dass der Wetterschutz für seine Tiere vom Kreis genehmigt wird

Hasloh. Reiterhof in Rellingen, Pony-Ranch in Quickborn, Schwarzbauten im Esinger Moor. Die Jagd der Kreisverwaltung nach illegalen Bauten im Außenbereich der kreisangehörigen Gemeinden hat auch den Rentner Peter Rosinski in Hasloh erwischt. Der 70-Jährige hat sich vor elf Jahren seinen Traum erfüllt und sich ein Pferd und ein Pony angeschafft. Damit die Tiere nicht schutzlos Wind, Wetter und Regen ausgesetzt sind, hat Rosinski einen Unterstand aus Holz gebaut. Doch der muss jetzt weg, forderte das Kreisbauamt. Rosinski widersprach und klagt jetzt vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen die Willkür der Behörde, wie er findet.

Dieser Streit hat ihn schon rund 3500 Euro an Gerichts- und Anwaltsgebühren gekostet, erzählt der Fliesenlegermeister. Seit fünf Jahren habe die Kreisverwaltung ihn und seinen "Pferdestall" auf seiner 1,2 Hektar großen Weide an der Ortsgrenze zu Bönningstedt auf dem Kieker, wundert sich der Pferdenarr. Warum kann er nicht nachvollziehen. "Ich konnte bislang alles widerlegen, was die Kreisverwaltung behauptet hat." So liege seine Wiese keineswegs - wie zunächst von der Behörde moniert - im Landschaftsschutzgebiet. Außerdem handele es sich nicht um einen Pferdestall, sondern lediglich um einen offenen Unterstand.

Aber die zuständigen Kreismitarbeiter zeigten kein Erbarmen. Die Tierschutzhütte muss abgerissen werden, Rosinski zudem 2000 Euro Strafe bezahlen, verfügte die Behörde. Selbst die rund 500 Unterschriften, die er von Spaziergängern gesammelt hat und die sein Anliegen unterstützen, konnten seinen Standpunkt nicht verbessern. "Ich habe sie dem neuen Landrat Oliver Stolz überreicht. Aber der konnte mir auch nicht helfen." Die Gesetzeslage lasse keine andere Möglichkeit zu, bedauerte der Kreisverwaltungschef.

Da der Hasloher Rosinski keinen landwirtschaftlichen Betrieb führe, könne er auch keine überdachten Pferdeboxen auf seinem Stück Land beanspruchen, lautet die Argumentation der Kreisverwaltung. Dass der Grundstückseigentümer inzwischen seine Weide an einen Quickborner Pferdezüchter und Reitstallbesitzer verpachtet hat, will sie nicht als veränderte Sachlage akzeptieren. Der Betrieb des Pferdezüchters stelle nur dann eine Privilegierung im Sinne des Gesetzes dar, der den kleinen Reitstall nachträglich genehmigen könnte, wenn es ein Pferdeunterstand und kein Pferdestall sei, lautet jetzt die Sprachregelung. Also lehnte sie das Begehren des Hasloher Pferdefreundes erneut ab.

Inzwischen hat auch das Verwaltungsgericht in einem ersten Beschluss die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung bestätigt. Allerdings nur aus formalen Gründen. Rosinski hätte Widerspruchsfristen nicht eingehalten.

Aber der Besitzer des ruhigen Friesenpferdes Max, das er bei Hochzeiten vor eine Kutsche spannt, will nicht aufgeben. Er hat Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt und sammelt weiter fleißig Unterschriften für den Erhalt seines "Pferdestalls". "Ich bleibe ein unbequemer Bürger", sagt der Hasloher kämpferisch. Dass formale baurechtliche Dinge über dem Tierschutz stehen sollen, will ihm nicht in den Kopf.