Der Zigarettenkonzern BAT führt einen Rechtsstreit mit einer Führungskraft. Auch andere Mitarbeiter fürchten derzeit bei dem Konzern um ihren Job.

Hamburg. Sie war das Gesicht des Zigarettenkonzerns BAT. Als die Diskussion um das Rauchverbot vor sechs, sieben Jahren begann, hat sie in den Printmedien und in TV-Talkshows die Meinung des Herstellers von Lucky Strike und HB vertreten. Natürlich kämpfte sie mit ihren Argumenten gegen das Rauchverbot. Heute sitzt die Managerin mutterseelenallein in Rellingen, in einem BAT-Büro, in dem zuvor rund ein Dutzend Mitarbeiter des Konzerns beschäftigt waren.

Vor der Versetzung nach Rellingen hat sie schon mehrmals erfolgreich gegen ihre Kündigungen geklagt - und gewonnen. Jetzt wollte BAT sie dann nach Ismaning in Bayern versetzen. Sie sollte dort Maßnahmen zur Eindämmung des Zigarettenschmuggels an den Grenzen zu Polen und Tschechien umsetzen. Dies ist zweifelsohne eine nicht ganz ungefährliche Tätigkeit. Mehrere Mitarbeiter, die zuvor dahin sollten, haben sich inzwischen von BAT verabschiedet. Auch mit diesem Plan scheiterte der Konzern vor dem Arbeitsgericht. Die Frau hat eine kranke Mutter, um die sie sich kümmern muss.

"Wir bedauern sehr, dass dieser Rechtsstreit noch nicht im beiderseitigen Einvernehmen gelöst werden konnte. Im Zuge der Restrukturierungen der letzten Jahre wurden mit einer Anzahl von Mitarbeitern faire Vereinbarungen getroffen", antwortete der Konzern auf Anfrage des Abendblatts. "Dieser Fall stellt sich zu unserem Bedauern anders dar." Aber auch andere Mitarbeiter fürchten derzeit bei BAT um ihren Job, wie das Abendblatt von mehreren Seiten erfuhr.

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Einige Dutzend Mitarbeiter erhielten Abfindungen oder mussten umziehen, nachdem BAT in Deutschland im Jahr 2008 eine weitere Zwischenhierarchieebene einführte, die sich nicht lange hielt. Bereits 2009 hat das Unternehmen die gesamte Ebene nach Amsterdam verlagert. "Im Rahmen der Umstellung wurden für alle von der Maßnahme betroffenen Mitarbeiter angemessene Lösungen gefunden", schreibt das Unternehmen. Nur eben für die Frau nicht und einige andere Beschäftigte, die gekündigt wurden. Mehrere von ihnen verabreden sich von Zeit zu Zeit oder kommen mit zum Arbeitsgericht, wenn einer von ihnen nochmals einen Prozess hat. "Wir unterstützen uns gegenseitig", sagt eine.

BAT gibt sich gern als großzügiges Unternehmen. Wer dort gut gelitten ist, fühlt sich wohl. So gibt es im Vertrag einiger weniger Manager eine Klausel, dass sie nach ihrem 50. Geburtstags Bestandschutz haben und damit nicht mehr gekündigt werden können. Auf diesen Passus setzte auch ein BAT-Manager. Er wurde mit 48 Jahren zum Mitglied der Geschäftsführung ernannt. Vermutlich dachte er, die Berufung erfolge wegen seiner guten Leistung. Doch schon mit 50 Jahren wurde er gekündigt. Denn für Geschäftsführer gilt kein Kündigungsschutz. Dumm gelaufen für BAT ist allerdings, dass der Manager per Handschlag ernannt wurde, es also keinen schriftlichen Geschäftsführervertrag gab. Nach der Kündigung pochte er auf seinen alten Vertrag mit dem Kündigungsschutz. Selbst vor dem Bundesarbeitsgericht unterlag BAT. Der Fall des Managers füllt inzwischen Internetseiten zum Thema Kündigungen. Gern genommen wird die Überschrift "Ein alter Trick: aus Arbeitnehmern werden Geschäftsführer".