Das Oberlandesgericht rät dem reis Pinneberg zu einem Vergleich mit dem Ex-Partner Impala. Impala soll dafür die Anzeige zurück ziehen.

Kreis Pinneberg. Der seit drei Jahren dauernde Rechtsstreit mit der Hamburger Firma Impala, die 2009 nicht zum Zuge kam, das Kreishaus in Pinneberg neu zu bauen, steht vor dem Ende. Allerdings wird der Kreis Pinneberg nicht die erhoffte Einnahme von bis zu zwei Millionen Euro einstreichen, wie sie das Landgericht dem Kreis Pinneberg in erster Instanz zuerkannte. Im Gegenteil: Das Oberlandesgericht in Schleswig hat beiden Parteien jetzt einen Vergleichsvorschlag gemacht, der keiner Seite finanzielle Schadensersatzansprüche zubilligt. Im Gegenzug soll Impala seine Strafanzeigen gegen die Kreisverwaltung zurückziehen. Am heutigen Mittwoch berät der Hauptausschuss des Kreistages darüber.

Auslöser des Rechtsstreits war die Entscheidung des Kreistages vom Mai 2009, den Vertrag mit der Firma Impala zu kündigen. Bis dahin plante der Kreis, von Impala einen Neubau des Kreishauses am alten Güterbahnhof errichten zu lassen und für mindestens 25 Jahre zu mieten. Da Impala vertraglich zugesicherte Fristen nicht einhielt, sah sich der Kreis nicht mehr an die Abmachung gebunden und mietete schließlich ohne neuerliche Ausschreibung das ehemalige Talkline-Gebäude in Elmshorn, in das die Verwaltung im Herbst 2011 umgezogen ist. Impala erhob gegen diesen Ausstieg zunächst Einspruch bei der Vergabekammer des Landes, scheiterte aber damit, und reichte Klage ein.

Nun hat das OLG deutlich gemacht, dass es keinen Schaden für den Kreis Pinneberg erkennen könnte. Da der jetzige Mietvertrag mit dem Immobilienfonds Paribus Capital GmbH für den Kreis viel günstiger sei als es mit Impala gewesen wäre, sei dem Kreis "kein Schaden entstanden", zitiert die Verwaltung die Rechtsauffassung des OLG. "Deshalb hat uns das Gericht eine gütliche Einigung vorgeschlagen", sagt Kreissprecher Marc Trampe. Sollte es nicht dazu kommen, warnte das Gericht die Beteiligten, würde es am 15. Juni ein Urteil auf der Basis seines Vergleichsvorschlages fällen und keine Revision zulassen. Darum befasst sich heute der Hauptausschuss und am 6. Juni der Kreistag mit dieser Sache.

Der Vergleichsvorschlag beinhaltet, dass die Kosten des Vergleichs jede Partei selbst zu tragen hat, während die Gerichtskosten der ersten Instanz zu 90 Prozent Impala auferlegt würden. Für den Kreis Pinneberg hieße das, dass ihn der Rechtsstreit rund 55 000 Euro gekostet hätte. Ob das so bleibt, ist allerdings fraglich, da Impala diese Kostenverteilung ablehnt. Sollte es auch hier zu einer gleichmäßigen Kostenaufteilung kommen, müsste der Kreis noch einmal rund 100 000 Euro aufwenden.

Dies könnte aus Sicht Impalas das Faustpfand sein, die Strafanzeigen gegen die seinerzeit "Verantwortlichen des Kreises Pinneberg" zurückzuziehen. Denn bei der Vergabekammer hatte die Kreisverwaltung argumentiert, der damalige Vermieter des Talkline-Gebäudes, die Rock Ridge-Gruppe aus Luxemburg, habe vor dem Umzug der Kreisverwaltung nur unwesentliche Umbauarbeiten von bis zu einer Million Euro vorgenommen. Doch der Investor soll inzwischen eingeräumt haben, dass er weit mehr in die Umgestaltung des Gebäudes steckte. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Kreis Pinneberg vor der Anmietung des ehemaligen Talkline-Standortes hätte ausschreiben müssen, was er nicht getan hat und von der Spitze der Kreisverwaltung immer als unnötig eingeschätzt wurde. Der Vergabekammer habe der Kreis aber wichtige Unterlagen vorenthalten, begründete Impala seine Strafanzeigen.

Somit könnte der Kreis Pinneberg jetzt einen Schlussstrich ziehen, würde aber letztlich leer ausgehen.