Kreis Segeberg. Kontrolle in Kaltenkirchen: Welche Bußgelder aufgerufen wurden und was jetzt jeder zum Thema Winterreifen wissen muss.

Im Netz gehen sie schon herum, die „Memes“ über die „Weihnachtsfeier“ der Sommerreifen-Fahrer. Dazu werden Bilder von Karambolagen auf eis- und schneeglatter Fahrbahn gezeigt. Tatsächlich rutschten auch im Kreis Segeberg in den ersten Schnee- und Eistagen so einige Autofahrer mit unzureichenden Reifen an ihren Autos durch den Verkehr. Das kann die Polizeidirektion Bad Segeberg durch eine Stichprobe in Kaltenkirchen nun auch mit Zahlen belegen.

An den frostigen Morgen des Mittwochs und Donnerstags, passend zum Streik der Straßenmeistereien im Land zwischen den Meeren, entschied sich das Polizeirevier Kaltenkirchen zur Stichprobe, ob im Verkehr die Winterreifenpflicht geachtet wird. Vier Stunden lang wurden an zwei Tagen Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Verkehr gezogen und bei den Reifen genau hingeschaut.

Manche hatte auch noch ein geringes Profil

Die Bilanz fiel im negativen Sinne ergiebig aus. In der vergleichsweise kurzen Kontrollzeit trafen die Beamten auf 47 Autos, die immer noch auf den falschen Reifen unterwegs waren. Und nicht nur das: Manche davon hatten auch noch nicht mal mehr die vorgeschriebene Profiltiefe.

Gegen die Betroffenen wurde nun in allen Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Sie müssen alle mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrskartei rechnen. Selbstredend müssen sie alle sofort Winterreifen aufziehen lassen. Die Polizei teilte übrigens mit, dass alle Kontrollierten positiv reagiert und ihr Versäumnis sofort eingesehen hätten.

Die Polizei nimmt den Wintereinbruch zum Anlass, auf die gesetzlichen Vorgaben bei Schnee, Glatteis und Schneematsch hinzuweisen. Aber was genau gilt? Hier ist alles, was man zum Thema Winterreifenpflicht als Autofahrer wissen muss:

Wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

Der Gesetzgeber sieht keine generelle Pflicht in bestimmten Monaten vor, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Wenn also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte bestehen, sind die Winterreifen Pflicht (§ 2 Absatz 3a StVO). Eine Orientierungshilfe ist der Volksmund: Winterreifen von O bis O, also von Oktober bis Ostern.

Woran erkennen Sie Winterreifen?

Winterreifen, die nach 2017 hergestellt wurden, müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, also das Bergpiktogramm mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke in der Mitte. Die M+S-Kennzeichnung genügt nicht mehr. Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag.

Wie tief muss das Profil der Reifen sein?

Beim Mindestprofil fordert der Gesetzgeber bei Winterreifen eine Tiefe von 1,6 Millimetern. Der Automobilclub ADAC empfiehlt eine Profiltiefe von vier Millimetern, den unterhalb dieser Grenze würden die Eigenschaften der Bereifung stark nachlassen.

Was passiert, wenn ich einen Unfall mit Sommerreifen auf Eisglätte verschulde?

Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall mit Sommerreifen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung den Fall mit Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit untersucht. Kann die Verdächtigung nicht abgewendet werden, stehen dem Betroffenen Kürzungen oder ein kompletter Wegfall der Versicherungsleistungen bevor. Das gilt auch für Teil- und Vollkaskoversicherungen mit Bezug auf Schäden am eigenen Fahrzeug.

Auch auf die Haftpflichtversicherung kann die Winterreifenpflicht große Auswirkung haben. Kommt es bei Winterwetter zu einem Unfall mit Sommerreifen, kann auch derjenige zur Mithaftung verpflichtet werden, der den Unfall nicht primär zu verschulden hat. Durch Fahrlässigkeit wird hierbei nämlich auch die Betriebsgefahr beim Führen eines Kraftfahrzeugs erhöht.

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Welche Bußgelder drohen?

Wenn man mit Sommerreifen bei Eisglätte erwischt wird, drohen 60 Euro und ein Punkt auf das Punktekonto in Flensburg. Kommt es bei dem Verstoß zu einer Behinderung des übrigen Verkehrs, erhöht sich die Geldbuße auf 80 Euro. Im Falle einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Das höchste Bußgeld folgt auf einen Unfall. Ganze 120 Euro beträgt in diesem Fall die Sanktion. Nur die Punkte verändern sich nicht. In jedem Fall erhält der Täter einen Punkt.

Muss der Ersatzreifen winterfest sein?

Wer unterwegs eine Reifenpanne hat und den Ersatzreifen aufziehen muss, wird vom Gesetzgeber kulant behandelt. Beim Reifenwechsel nach einer Panne dürfen durchaus auch Sommerreifen als Ersatzreifen herhalten.

Gilt die Winterreifenpflicht auch beim Motorrad?

Krafträder sind nicht von der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland erfasst. Wer im Winter mit dem Motorrad unterwegs ist, sollte deshalb besonders vorsichtig fahren.