Henstedt-Ulzburg. Landesparteitag der AfD kann in Henstedt-Ulzburg stattfinden. Warum sich Gemeinde so schwer tut mit den Treffen der Partei.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird der AfD das Bürgerhaus für den Landesparteitag am 16. September überlassen. Wie Bürgermeisterin Ulrike Schmidt und Bürgervorsteher Henry Danielski in einer gemeinsamen Erklärung sagen, wird es keinen Einspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen Freitag geben. „Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass wir der AfD für ihren Landesparteitag Zugang ins Bürgerhaus gewähren müssen, sehr“, heißt es.

Henstedt-Ulzburg hatte der Partei, die ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz ist, die Nutzung zunächst nicht gestattet. Die AfD hatte hiergegen sofort Widerspruch eingelegt – in den vergangenen Jahren war das Bürgerhaus Schauplatz einer Vielzahl von Veranstaltungen des Kreisverbandes sowie der Landesverbände von Schleswig-Holstein und Hamburg. Begleitet wurde das stets von Gegendemonstrationen.

Kein Einspruch: Henstedt-Ulzburg lässt AfD ins Bürgerhaus

Am 17. Oktober 2020 fuhr im Umfeld des Bürgerhauses ein Mann, der deutliche Verbindungen in die rechtsextreme Szene hat, mit einem Auto in mehrere Personen, die zuvor eine Kundgebung besucht hatten, verletzte einige schwer. Der Fall wird derzeit vor dem Landgericht Kiel verhandelt, die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Totschlag – bei Verurteilung droht dem heute 22-Jährigen eine Haftstrafe.

Es ist nicht so, dass die Gemeinde die AfD bereitwillig beherbergt. Das Bürgerhaus ist allerdings ein öffentliches Gebäude mit einer Benutzungssatzung, die Veranstaltungen von Parteien ausdrücklich nennt. Schon vor Jahren hatte Henstedt-Ulzburg deswegen ein Rechtsgutachten erstellen lassen – die Prüfung ergab: Einzig die AfD auszusperren, wäre nicht möglich. Wenn, dann müssten auch alle anderen Parteien draußen bleiben. Doch da die örtliche Politik das Gebäude ebenso nutzt und es keine Alternative gibt, wurde diese Option verworfen.

Henstedt-Ulzburg befürchtet, „symbolische Basis“ für Rechtsextreme zu werden

Ähnlich argumentierte nun auch das Verwaltungsgericht. Die Position von Henstedt-Ulzburg, wonach die AfD-Treffen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten, wurde nicht geteilt. Ulrike Schmidt hatte gesagt: „Gepaart mit der Zuspitzung des öffentlichen Meinungsstreits zur Entwicklung der AfD in den vergangenen Tagen und Wochen sind bei zahlreichen Einwohnern Vorbehalte gegen Veranstaltungen der AfD in unserem Bürgerhaus vorhanden.“ Zudem sei man besorgt, dass Henstedt-Ulzburg eine „symbolische Basis“ für Rechtsextreme werden könnte.

Sinngemäß befand das Gericht aber: Bloß, weil mehrere Hundert Menschen vor Ort demonstrieren würden, wäre das nicht ausschlaggebend, da die Polizei das weiterhin kontrollieren könne. Am Dienstagabend berieten Bürgermeisterin, Bürgervorsteher und Ältestenrat, also die Spitzen der Fraktionen, über das Dilemma. Man sah jedoch keine realistische Chance, dass das Oberverwaltungsgericht das Urteil kippen könnte. „An diesen Beschluss sind wir gebunden und müssen es hinnehmen, dass der AfD-Landesparteitag in Henstedt-Ulzburg stattfinden wird“, so Ulrike Schmidt.

AfD-Landesparteitag: „Wir haben alle Möglichkeiten prüfen lassen“

Henry Danielski fügt hinzu: „Wir haben alle Möglichkeiten prüfen lassen. Da die Erfolgsaussichten allzu gering sind und eine Beschwerde gegen die Anordnung des Verwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung hätte, haben die Bürgermeisterin, alle Fraktionen und ich uns gemeinsam dagegen entschieden.“

Was bleibt, ist also eine bittere juristische Niederlage für Henstedt-Ulzburg, während die AfD die Entscheidung des Gerichts als Legitimation darstellen kann. Und: Angesichts des laufenden Prozesses, der die linke Szene im Norden mobilisiert, muss für den 16. September mit einer signifikanten Demonstration gerechnet werden. Vor dem Landgericht war passend dazu bereits ein Banner zu sehen: „AfD-Parteitag in Henstedt-Ulzburg verhindern!“