Norderstedt. Nach einer Prüfung kommt Norderstedt zu dem Ergebnis: Ein Tempolimit ist rechtlich nicht machbar. Und das hat mehrere Gründe.

Anwohnerinnen und Anwohner fordern es seit Jahren: flächendeckend Tempo 30 in der Garstedter Feldmark. Und nachdem die SPD Anfang des Jahres eine entsprechende Anfrage gestellt hatte, liegt nun eine ausführliche Antwort der Stadt Norderstedt vor. Sie begründet, warum eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung aus vielerlei Gründen nicht machbar ist.

Im Bereich zwischen dem Friedrichsgaber Weg beziehungsweise der Niendorfer Straße und der Autobahn 7 ist, gerade bei gutem Wetter, viel Betrieb. Es sind Landwirte unterwegs, es gibt zahlreiche Reiterhöfe, Familien mit Kindern gehen spazieren, dazu kommen Jogger, Radfahrer, Pferde, Hunde, die Anwohner selbst, und eben der Autoverkehr. Es gilt Tempo 50, wobei die Straßen, sei es Am Buckhorn, Harthagen, der Rantzauer Forstweg oder Lehmkuhlen, so eng sind, dass ein Fahrzeug bei Begegnungsverkehr auf die unbefestigten Bankette ausweichen muss.

Tempo 30: Stadt Norderstedt sieht keine Chance für Garstedter Feldmark

Die SPD hatte sich auf Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung bezogen. Dort ist die Rede von „Landschaftsteilen, die überwiegend der Erholung dienen“. Die Verkehrsaufsicht im Rathaus entgegnet: Das betrifft Naturparks, die zugleich etwa Naturschutzgebiete sind, die eine nachhaltige Regionalentwicklung fördern, mit Arten- und Biotopvielfalt.

„Hierunter fallen unter anderem die Lüneburger Heide, der Harz oder die Schlei-Region. Die Garstedter Feldmark fällt hier nicht darunter“, so die Stadt. Sie diene laut Flächennutzungsplan „überwiegend der Landwirtschaft und weist in einigen Teilen Flächen als Wald aus“.

Nun könnte Tempo 30 theoretisch auch eingeführt werden, wenn eine Straßen eine besondere Gefahrenlage aufweist. Das wurde geprüft – und verworfen. „Zumeist handelt es sich um gerade ausreichend breite Fahrbahnen, die kaum Kurven oder Steigungen aufweisen. Fußgänger, Radfahrer und Reiter können bereits aus der Entfernung erkannt werden. Die Fahrweise kann beim Überholen ohne weiteres angepasst werden.“

Tempo 30: Laut Stadt Norderstedt ist die Feldmark kein Unfallschwerpunkt

Die Stadt hat Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen, es wurden aber keine übermäßigen Überschreitungen festgestellt. Dieses sei eher dem Umstand geschuldet, dass die subjektive Wahrnehmung von Geschwindigkeiten kaum der tatsächlichen entspreche.

Die Garstedter Feldmark sei auch kein Unfallschwerpunkt. Seit 2016 habe die Polizei hier eine nicht angepasste Geschwindigkeit nur dreimal als Hauptursache und zweimal als Mitursache für Unfälle ermittelt. „Bevor die Tempo-50-Verkehrszeichen aufgestellt worden sind, galt in vielen Bereich der Feldmark 100 km/h. Die Beschwerdelage zu diesem Zeitpunkt war nur sehr gering“, teilt die Verkehrsaufsicht mit. Jetzt werde vermehrt Tempo 30 gefordert, aber „eine Anordnung darf hier aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht erfolgen“.