Bad Segeberg. Der Versicherungsschutz muss zum 1. März erneuert werden. Aber viele vergessen das. Wie hoch die Strafen dafür sind.

Die Polizei hat in den vergangenen Tagen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Quickborn mehrere Fahrer von E-Rollern kontrolliert und dabei Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt. In den meisten Fällen ging es darum, dass das Versicherungskennzeichen abgelaufen war – denn zum 1. März müssen sich die Fahrer solcher Fahrzeuge neue Kennzeichen besorgen.

In Bad Segeberg stoppte eine Streife am Donnerstagvormittag einen 64-Jährigen auf seinem E-Roller, an dem sich noch ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen befand. In Kaltenkirchen wurde am Mittwochmorgen ein Zwölfähriger in der Alvesloher Straße mit abgelaufenen Kennzeichen angehalten. Das Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeug wäre allerdings erst ab 14 Jahren zulässig gewesen.

Kontrollen: Polizei stoppt E-Roller ohne gültige Kennzeichen

Am Donnerstagvormittag stoppten Beamte in Kaltenkirchen einen 38-Jährigen in der Straße „Am Kretelmoor“, da an dessen E-Roller noch eine Versicherungsplakette aus 2022 angebracht war. Der Kaltenkirchener hatte eine noch ungeöffnete Flasche Likör in der Hand und roch nach Alkohol. Nachdem ein Atemalkoholtest über 1 Promille angezeigt hatte, ordneten die Polizisten die Entnahme einer Blutprobe an, die durch einen Arzt entnommen wurde.

Am Donnerstag wurde auch in Quickborn ein junger Fahrer eines E-Scooters von der Polizei angehalten. Kurz nach 14 Uhr bemerkte eine Streife ein grünes Versicherungskennzeichen aus 2022 an einem E-Scooter, mit dem ein 16-Jähriger in der Pascalstraße unterwegs war.

Seit dem 1. März gilt das neue Versicherungsjahr für E-Scooter und Mofas

Seit dem 1. März 2023 gilt das neue Versicherungsjahr unter anderem für E-Scooter und Mofas. Erfahrungsgemäß vergessen viele Verkehrsteilnehmer, sich rechtzeitig ein neues Kennzeichen bei ihrer Versicherung zu kaufen beziehungsweise die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Den Kontrollierten droht nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sie dürfen ihre Gefährte erst wieder mit einem aktuellen Versicherungsschutz in Betrieb nehmen. Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Sowohl der Fahrer als auch der Halter können sich strafbar machen. Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein.