Norderstedt. Bisher besteht die Prüfpflicht für Wasserschutzgebiete, also für fast ganz Norderstedt. Warum der Verband das ändern will.

Die Vorschrift, dass jeder Grundstücksbesitzer seine Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen muss, müsse auch in Wasserschutzgebieten ausgesetzt werden. Das fordert der Grundeigentümerverband Haus & Grund Norderstedt. Damit wären mehrere Tausend Haushalte entlastet, denn: Fast das gesamte Norderstedter Stadtgebiet liegt in einer Wasserschutzzone. Im Kreis Segeberg sind 15.000 Grundeigentümer betroffen.

Das Land Schleswig-Holstein hatte die Dichtheitsprüfungen Anfang des Jahres grundsätzlich ausgesetzt, die Prüfpflicht aber für Wasserschutzgebiete aufrechterhalten. Grund für den vorläufigen Verzicht auf den Prüfnachweis: Fachkräfte fehlen. Die Installateure würden gebraucht, um das öffentliche Kanalsystem in Ordnung zu halten, teilte das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur mit.

Schleswig-Holstein: Haus & Grund: Keine Dichtheitsprüfung in Wasserschutzzonen!

Eine Umfrage des Ministeriums bei den unteren Wasserbehörden ergab unter anderem, dass massive Schäden wie Rohrbrüche im privaten Bereich die große Ausnahme sind. Zudem reparierten Eigentümer „aufgrund der hohen eigenen Betroffenheit“ defekte Leitungen umgehend.

Mängel im privaten Bereich führten in der Regel nicht dazu, dass große Mengen an Abwasser austreten. Und eine flächendeckende Aufforderung von Grundstückseigentümern zur Dichtheitsprüfung würde Kapazitäten bei den unteren Wasserbehörden binden, die „an anderer Stelle dringendst gebraucht werden“.

Schleswig-Holstein: Haus & Grund: Keine Dichtheitsprüfung in Wasserschutzzonen!

Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten aussetzen – das fordert Sven Wojtkowiak, Vorsitzender von Haus & Grund Norderstedt.
Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten aussetzen – das fordert Sven Wojtkowiak, Vorsitzender von Haus & Grund Norderstedt. © Burkhard Fuchs

Zwar seien viele Betroffene der Aufforderung, die Leitungen kontrollieren zu lassen inzwischen nachgekommen, da die Frist für die Kontrolle in Wasserschutzgebieten schon 2015 endete, aber: Die Vorschrift für Bewohner von Wasserschutzgebieten, die Dichtheitsprüfung alle 15 Jahre zu wiederholen, müsse entfallen.

„Es erschließt sich mir nicht, warum die Erkenntnisse des Ministeriums, wonach private Haushalte kaum eine Rolle bei der Verschmutzung des Grundwassers spielen, nicht auch für Norderstedt also auch im Wasserschutzgebiet gelten sollen,“ sagt Sven Wojtkowiak, Vorsitzender von Haus & Grund Norderstedt. „Ich fordere Umweltminister Goldschmidt auf, sein Ministerium anzuweisen, die jetzt geltende Aussetzung der Vorschrift auch auf Wasserschutzgebiete auszudehnen!“