Kiel/Lauenburg. Grundeigentümer müssen nicht aktiv nachweisen, dass die Abwasserrohre ihrer Häuser intakt sind. Was das in der Praxis bedeutet.

Es hat etwas gedauert, am Freitag hat nun das Kieler Umweltministerium bestätigt, was die Leser unserer Zeitung bereits lesen konnten. Das Ministerium hat die Frist, bis zu der Grundeigentümer eine Dichtigkeitsprüfung für den Schmutzwasseranschluss ihrer Grundstücke nachweisen müssen, per Erlass aufgehoben. Das Jahr 2025 scheint nicht haltbar, weil die Prüfungen Ende 2022 noch weit davon entfernt waren, flächendeckend vollendet zu sein. Und weiter: „Mit dem Erlass sollen deshalb die vorhandenen Kapazitäten vorerst noch stärker auf das öffentliche Netz konzentriert werden.“

Verlässliche Zahlen sind Mangelware

Dass Kiel erst nach einem guten Jahrzehnt die Notbremse zieht, dafür gibt es einen Grund. Die Aufgaben sind in Schleswig-Holstein wie auch in anderen Bundesländern so verteilt, dass das zuständige Ministerium keinen Überblick über die Entwicklung hat. „Eine Meldepflicht gegenüber dem Land besteht nicht, sodass kein Prozentsatz genannt werden kann“, teilt das Umweltministerium mit.

Das Problem beginnt jedoch schon in den Kreisen. Dort sind, wie berichtet, nicht die Unteren Wasserbehörden, sondern die Träger der jeweiligen Abwasserentsorgung zuständig dafür zu sorgen, dass Grundeigentümer die seit einem runden Dutzend Jahren geforderten Dichtigkeitsprüfungen auch tatsächlich von Fachfirmen durchführen lassen.

Kommunen und Stadtwerke stehen selbst unter Druck

Gemeinden, Stadtwerke, Eigenbetriebe und Co. haben allerdings seit Jahrzehnten selbst alle Hände voll zu tun, ihre Schmutzwassernetze instand zu halten oder zu reparieren. Und ihre Klärwerke auf den Stand der Reinigungstechnik aufzurüsten.

Die Bürger müssen den Nachweis der erfolgten Prüfung ihres Schmutzwassersiels „nicht aktiv einer Behörde vorlegen“, so das Umweltministerium auf Nachfrage. Grundeigentümer seien aber verpflichtet, „diesen auf Nachfrage den zuständigen Verwaltungen (Untere Wasserbehörde und Gemeinden) vorzuzeigen“.

Und was ist Aufgabe der für Grundwasserschutz und Gewässeraufsicht zuständigen Unteren Wasserbehörden in dem System? Sie sollen laut Ministerium stichprobenartig überprüfen, ob die Dichtheitsprüfungen erfolgt sind – im privaten und im öffentlichen Bereich.