Kreis Segeberg. Gerade Kinder oder Familien mit wenig Geld brauchen mal Erholung. Vom Kreis Segeberg gibt es Urlaubsgeld für Bedürftige.

„Das neue Jahr hat begonnen, die Terminkalender füllen sich und für viele ist die Ferienplanung eine wichtige Überlegung“, sagt Jugendamtsmitarbeiterin Angela Klimpel. Doch aktuell gebe es mehr Familien denn je, für die eine Reise aufgrund finanzieller Sorgen alles andere als selbstverständlich sei.

Bereits seit vielen Jahren unterstützt das Land Schleswig-Holstein Familien mit geringerem Einkommen durch die Jugendferienwerksmittel (JFW). Diese ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche vergünstigt an Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe teilnehmen können und dass Erziehungsberechtigte gemeinsam mit ihren Kindern einen eigenständig geplanten Familienurlaub verbringen können.

Kreis Segeberg: Finanzielle Sorgen – Für viele Familien ist Urlaub nicht drin

Das Land hat die „Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen“ (Jugendferienwerksrichtlinie) neu gefasst und die Fördersätze erhöht. Für Jugendferienwerkskinder gibt es jetzt bis zu 12 Euro pro Tag und Person (bisher 10 Euro) und für Familienurlaube bis zu 18 Euro pro Tag und Person (bisher 15 Euro). Maximal kann ein Familienurlaub mit 65 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten gefördert werden.

„Die Familien müssen also immer noch einen nicht unerheblichen Teil der Kosten selbst finanzieren können“, sagt Klimpel. Der Zuschuss wird für mindestens fünf und maximal 14 Tage gezahlt. Die Tage können auch auf zwei Urlaube pro Familie aufgeteilt werden. Förderfähig sind nur die Kosten für die Unterkunft sowie die An- und Abreise, nicht jedoch die für Verpflegung und andere Nebenkosten.

Wer Sozialleistungen bezieht, kann einen Antrag stellen

Um einen Förderantrag stellen zu können, müssen die Familien Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehungsweise Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Berechtigt sind auch Menschen, deren regelmäßiges Nettoeinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt (180 Prozent der jeweils aktuellen Sozialhilferegelsätze.

Anträge für Familienurlaubsförderungen können das ganze Jahr über gestellt werden. „Wenn eine Familie die Gesamtfinanzierung des Urlaubes aber nur mit der Zuwendung sicherstellen kann, so ist der Antrag spätestens drei Monate vor Reiseantritt einzureichen“, erläutert Klimpel. Wenn eine Familie den Urlaub auch ohne die Förderung finanzieren kann, müsse diese spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise beantragt werden.

Kreis Segeberg: Rechtlichen Anspruch auf die Unterstützung gibt es nicht

„Es kann dann aber vor dem Urlaubsbeginn nicht mehr mit einem Bescheid und somit nicht mit einer Förderzusage gerechnet werden.“ Einen rechtlichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung haben die Antragsteller nicht. In der Kreisverwaltung wird anhand der Vorgaben und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln über eine Förderung entschieden. Gleiches gilt für die Stadt Norderstedt, die die Anträge für Familien aus ihrem Stadtgebiet selbst bearbeitet.

Der Kreis Segeberg hat den Kreisjugendring (KJR) mit der Abwicklung der Anträge für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe beauftragt. Beim KJR gibt es weitere Auskünfte unter 04551/3464 und info@kjr-se.de.

Die Beratung zur Förderung von Familienurlauben übernimmt Angela Klimpel vom Kreis-Jugendamt: unter 04551/951 91 89 oder angela.klimpel@segeberg.de. Sie verschickt auf Anfrage das Antragsformular, dem dann weitere Unterlagen beizufügen sind.