Norderstedt. Wie der kommunale Versorger Gas- und Wärmezuschüsse der Bundesregierung an seine Kunden in Norderstedt weiterreichen will.

Jetzt schlagen die Entlastungen für Gas- und Wärmekunden aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetztes (EWSG) der Bundesregierung auch auf die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Norderstedt durch. Nach dem Wunsch des Gesetzgebers sollte die Entlastung noch in diesem Jahr kommen.

Entsprechend kündigen die Stadtwerke am Dienstag an, dass der im Dezember fällige Gasabschlag erlassen wird. Die Soforthilfe würden die Stadtwerke Norderstedt im Januar 2023 nach einer vorgegebenen Formel individuell für jede Kundin und jeden Kunden berechnen. In der Jahresabrechnung werde die errechnete Soforthilfe dem erlassenen Dezemberabschlag gegenübergestellt. Der sich ergebende Unterschied wird mit der Abrechnung ausgeglichen.

Stadtwerke Norderstedt: Jetzt kommt finanzielle Entlastung

Bei der Berechnung der Entlastung der Wärmekunden bildet, wie auch für die Gaskunden, der Monat September die Grundlage. Hier habe der Gesetzgeber zum Ausgleich von Preissteigerungen einen pauschalen Zuschlag von 20 Prozent vorgegeben.

Da die Stadtwerke Norderstedt nur elf Abschläge in einem Jahr von den Kundinnen und Kunden verlangen würden, errechne sich die Soforthilfe wie folgt: Betrag des Wärmeabschlags September multipliziert mit elf Abschlagsterminen, geteilt durch zwölf, zuzüglich 20 Prozent. „Einfache und unbürokratische Abwicklung“, wie die Stadtwerke mitteilen.

Energiepreise: Wer per Lastschrift bezahlt, muss nichts weiter tun

Falls ein Lastschriftverfahren für die Stadtwerke Norderstedt eingerichtet sei, müssten die Kundinnen und Kunden nichts tun. Beim Ausgleich der zum 30. Dezember fälligen Abschläge würden automatisch die Gasabschläge herausgerechnet, beziehungsweise die Entlastungsbeträge der Wärme berücksichtigt.

Wer die Abschläge durch einen Dauerauftrag überweist, könne die Zahlung für Dezember anpassen. Leisten Kundinnen und Kunden weiter den üblichen Betrag, so ginge das Geld nicht verloren, sondern werde als zusätzliche Zahlung in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Stadtwerke Norderstedt: Entlastung bei Gas- oder Wärmerechnung

Erfolge die Abrechnung der Wärme nicht direkt durch die Stadtwerke, so erhalte der Vermieter die gesetzlich vorgegebene Entlastung in seiner Gas- oder Wärmerechnung. Die Weitergabe der Entlastung des Vermieters an seine Mieter erfolge dann bei der Heizkostenabrechnung.

Weitere Infos unter www.stadtwerke-norderstedt.de/gemeinsam