Henstedt-Ulzburg/Quickborn. Für welche Taten in der Region der 40-Jährige verantwortlich ist und wie der Polizei die Verhaftung gelang.

Die Segeberger Polizeidirektion vermeldet die Festnahme und Inhaftierung eines 40-jährigen Mannes. Bei ihm handelt es sich offenbar um einen unverbesserlichen Serien-Einbrecher, der in den Kreises Segeberg und Pinneberg sowie in Neumünster aktiv war. Obwohl gegen ihn bereits ein offener Vollstreckungshaftbefehl wegen einer vorigen Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl vorlag, brach er munter weiter in Häuser ein.

Die Verhaftung gelang dem Sachgebiet 4 der Kriminalinspektion Pinneberg – die ehemalige Soko Wohnung, die eigens zur Bekämpfung von Einbruchsdelikten eingerichtet worden war. Der Zugriff auf den 40-Jährigen erfolgte im Zusammenspiel mit den örtlichen Schutzpolizeikräften in Quickborn.

Kriminalität: Einbrecher geschnappt – trotz Haftbefehl brach er weiter ein

Dort, am Harksheider Weg, wurde am Dienstagvormittag, 8. November, gegen 10 Uhr ein Einbruch gemeldet. Die Bewohnerin eines Reihenhauses an der Straße kam gegen 10 Uhr nach Hause und traf unvermittelt im Haus auf den Einbrecher. Dieser ergriff sofort die Flucht ergriff.

Aber die Polizei blieb ihm auf den Fersen. Im unmittelbaren Umfeld des Hauses an der Harksheider Straße hielten Beamte der Polizei den 40-Jährigen in seinem Auto an. Dieser zeigte auf Nachfrage ein offenbar gefälschtes ausländisches Ausweisdokument vor – seine tatsächlichen Personalien versuchte er vor den Polizeibeamten zu verstecken.

Ermittler hatten den Mann bereits auf dem Schirm

Doch die weiteren Ermittlungen brachten ans Licht, dass es sich bei dem 40-Jährigen tatsächlich um einen polizeilich Gesuchten handelt, gegen den die Einbruchs-Ermittler des Sachgebiet 4 der Kriminalpolizei Pinneberg schon in anderer Sache ermittelten.

Der 40-Jährige soll nämlich am vergangenen Donnerstag in eine Wohnung in Henstedt-Ulzburg eingebrochen sein. Die Polizei ist überzeugt, dass er auch für den Einbruch in Quickborn zuständig ist. Außerdem liegt gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl im Hinblick auf eine vorherige Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahls vor.

Kriminalität: In Neumünster war er bereits wegen Einbruchs verurteilt worden

Hier war er durch das Amtsgericht Neumünster im Jahr 2019 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bislang hatte er nicht die komplette Freiheitsstrafe abgesessen. Er wurde daher am Donnerstag erneut in Strafhaft genommen.

Bezüglich des Wohnungseinbruches in Quickborn gehen die Ermittler derzeit Hinweisen nach, wonach es noch einen zweiten, bislang unbekannten Beschuldigten geben dürfte. Die Polizei sucht Zeugen, die in der Nähe des Tatortes verdächtige Personen oder Fahrzeuge, etwa einen grauen PKW, beobachtet haben. Hinweise nimmt die Kripo Pinneberg unter 04101/20 20 oder per Email an SG4.Pinneberg.KI@polizei.landsh.de entgegen.