Kiel. Nicht mehr in allen Fällen sollen Initiativen aus der Bevölkerung gegen Bauvorhaben möglich sein. Die Einzelheiten.

Die Möglichkeit für die Bevölkerung, auf die kommunale Bauleitplanung Einfluss zu nehmen, soll eingeschränkt werden. Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der neue Vorgaben für Bürgerbegehren beinhaltet. „Ziel der Landesregierung ist ein maßvoller Ausgleich zwischen einer schnelleren Planung und Umsetzung von Vorhaben und der Wahrung des berechtigten Anspruchs einer umfangreichen Bürgerbeteiligung. Deswegen schlagen wir vor, eine Reihe von Vorgaben für Bürgerbegehren an die Regelungen vieler anderer Bundesländern anzupassen“, so die Ministerin.

Konkret: Es sollen keine Bebauungspläne mehr Gegenstand von Bürgerbegehren werden, deren Aufstellung von mindestens zwei Dritteln der jeweiligen Kommunalpolitik beschlossen worden ist. Sütterlin-Waack: „In Fällen, wo also vor Ort eine große und breite politische Zustimmung für Entscheidungen besteht, wird in Zukunft kein Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen mehr zulässig sein.“

Schleswig-Holstein: Bürgerbegehren – Landesregierung plant Beschränkung

Damit will das Innenministerin die kommunale Selbstverwaltung stärken und dafür sorgen, dass Vorhaben beschleunigt werden. Auch im Kreis Segeberg hat es in den letzten Jahren in mehreren Orten Bürgerbegehren und anschließend Bürgerentscheide gegeben, die Verfahren stoppten. In anderen Fällen in der Region führte bereits die Ankündigung einer Unterschriftensammlung dazu, dass Gemeindevertretungen Beschlüsse änderten.

Ebenso soll eine Frist von drei Monaten für Bürgerbegehren eingeführt werden, die auf kommunalpolitische Entscheidungen Bezug nehmen. Eingeführt werden könnte auch eine dreijährige Sperrfrist für Wiederholungsbegehren. Auch die Quoren könnten angehoben werden – die maximale Obergrenze von 10 Prozent sowie von 5 Prozent auf Kreisebene aber bestehen bleiben.

Die Innenministerin sagt: „Wir wollen Bürgerbegehren nicht aushebeln und wir schränken sie mitnichten massiv ein. Wir wollen gleichzeitig aber auch ein Stück weit mehr Planungssicherheit in den Kommunen schaffen. Wir wollen, dass es vor allem in den Bereichen Wohnungsbau und Energieerzeugung bzw. Energieversorgung schneller und einfacher vorangeht.“

Ursprünglich hatte Schleswig-Holstein noch weiter gehen wollen. Infrastruktur-, Investitions- oder Klimaprojekte, die von der Landesregierung wegen ihrer Bedeutung als unverzichtbar gelten, hätten von Bürgerbegehren ausgeschlossen werden können. Das wurde nach starker Kritik verworfen.

Kommunalparlamente: Mindestgröße für Fraktionen könnte angehoben werden

Eine weitere geplante Reform betrifft die kommunalen Parlamente. In Gemeinde- bzw. Stadtvertretungen mit 31 oder mehr Mitgliedern – in der Regel bei mehr als 25.000 Einwohnern sowie bei Kreistagen – soll es möglich sein, die Fraktions-Mindestgröße von zwei auf drei Mandatsträger anzuheben. Die Entscheidung hierüber soll aber den jeweiligen Kommunen überlassen sein.

„Gerade in Städten mit mehreren Kleinstfraktionen dauern – ausgelöst durch eine Vielzahl zu behandelnder Anträge und Wortbeiträge – die Sitzungen oft bis in die späten Abendstunden“, so Sütterlin-Waack. „Das belastet die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die im Gegensatz zu Landtagsabgeordneten nach ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Freizeit einsetzen, doch erheblich. Und es macht diesen unverzichtbaren ehrenamtlichen Einsatz nicht gerade attraktiver. Da wollen wir die Möglichkeit bieten, gegenzusteuern.“