Kiel/Schackendorf. Tötung der Ehefrau in Schackendorf: Wie angekündigt legt der Anwalt des Angeklagten Revision gegen das Urteil des Kieler Landgerichts ein.

Im Strafverfahren gegen Volker L. (48) um die gewaltsame Tötung seiner Ehefrau Nadine (34) in der Feldmark bei Schackendorf hat die Verteidigung wie angekündigt beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil des Kieler Landgerichts eingelegt. Dies bestätigte gestern ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Zuständig für die rechtliche Prüfung des Urteils ist der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. Wie berichtet hatte die Kieler Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitzenden Richter Jörg Brommann den ursprünglich wegen Mordes angeklagten Ehemann vergangene Woche wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft, die nach viermonatiger Beweisaufnahme auf „lebenslang“ wegen Mordes plädierte, verzichtete auf Rechtsmittel. Der von Zeugen als notorisch eifersüchtig beschriebene Angeklagte hatte den Tatvorwurf von Anfang an bestritten. Er schwieg jedoch in dem seit Oktober 2019 geführten Prozess. Sein Verteidiger forderte Freispruch. Einen möglichen Schuldspruch hatte der Anwalt schon am ersten Sitzungstag als „Fehlurteil“ abgekanzelt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Wort.