Boostedt/Neumünster. Reue und ein Brief an das Opfer nützen dem 21-jährigen Angeklagten nichts. Verteidiger spricht von „jugendlicher Doofheit“.
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Boostedt/Neumünster. Reue und ein Brief an das Opfer nützen dem 21-jährigen Angeklagten nichts. Verteidiger spricht von „jugendlicher Doofheit“.
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