In Henstedt-Ulzburg wird weiter auf eine Entscheidung im “Fall Thormählen“ gewartet. Das zuständige Amtsgericht Norderstedt hat noch keine Entscheidung getroffen.

Henstedt-Ulzburg . Wie das Abendblatt berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft Kiel beim Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Betruges sowie des Vorhaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen Torsten Thormählen beantragt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der suspendierte Henstedt-Ulzburger Bürgermeister zu einer Haftstraße von zehn Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt werden.

Wann der zuständige Richter mit einer Entscheidung aufwartet, steht allerdings nach wie vor noch nicht fest. "Die Staatsanwaltschaft hat für die Aufarbeitung des Falles gut 14 Monate gebraucht", sagt Amtsgerichtsdirektor Wolf Reinhardt Wrege. "Da muss dem Amtsgericht auch eine gewisse Zeit zugestanden werden, um den Fall zu bearbeiten." Der Leiter des Amtsgerichts schätzt, dass in der nächsten oder übernächsten Woche mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Thormählens Anwalt, Professor Michael Gubitz aus Kiel, hatte bereits vor fünf Wochen angekündigt, dass sein Mandat im Falle einer Verurteilung Einspruch einlegen werde.

Ungeachtet der richterlichen Entscheidung bereitet sich Henstedt-Ulzburg auf das Abwahlverfahren vor. Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht, der Termin ebenfalls: Am 22. September, dem Tag der Bundestagswahl, können die wahlberechtigten Henstedt-Ulzburger über die Zukunft ihres Bürgermeisters abstimmen.