Heftige Kritik vom CDU-Ehrenvorsitzenden Volker Manke und Ex-Bürgervorsteher Joachim Süme an Vorstand und Fraktion.

Henstedt-Ulzburg. Der "Fall Thormählen" droht für die Henstedt-Ulzburger CDU zu einer Zerreißprobe zu werden. Zwar haben sich Vorstand und Fraktion geeinigt, "nach Abwägung aller Gegebenheiten und unter Einbeziehung aller uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen" dem Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens in der Gemeindevertretung zuzustimmen, aber in der Partei gärt es. Prominente Christdemokraten - Ehrenvorsitzender Volker Manke und Ex-Bürgervorsteher Joachim Süme - kritisieren diese Entscheidung scharf.

Die CDU tut sich schwer, dem Abwahlantrag der FDP zu folgen. Denn Torsten Thormählen war 2010 ihr Bürgermeisterkandidat, der sich schließlich in der Stichwahl gegen Karin Honerlah (WHU) durchsetzen konnte. Nach einer Sitzung am Mittwochabend wurde eine Presseerklärung herausgegeben, die vorsichtiger kaum hätte formuliert werden können. Eine Entscheidung pro FDP-Antrag werde es "vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse aus der am 14. Mai stattfindenden Hauptausschusssitzung" geben. Bei dieser Entscheidung sei die möglicherweise zu erwartende lange Verfahrensdauer eines eventuellen Prozesses gegen Thormählen "zum Wohle für Henstedt-Ulzburg berücksichtigt".

Die CDU will mit dieser Entscheidung nach den Worten des Ortsvorsitzenden Michael Meschede der Bevölkerung von Henstedt-Ulzburg die Möglichkeit einräumen, nach einem Meinungsbildungsprozess über die persönliche Zukunft von Torsten Thormählen als Bürgermeister zu entscheiden.

Wie berichtet, hatte die FDP schon Minuten nach Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung - Antrag auf Strafbefehl wegen Betruges sowie Vorhaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt - einen Abwahlantrag gestellt und diesen auch den Medien zugespielt. In der Online-Ausgabe eines Anzeigenblattes werden alle Pressemitteilungen der FDP in dieser Sache sofort wörtlich ohne Überprüfung veröffentlicht.

Obwohl die CDU-Vertreter dem Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens zustimmen wollen, ist die CDU der Meinung, dass dieser Antrag zur falschen Zeit kommt. "Aus unserer Sicht hat die FDP diesen Antrag als reines Wahlkampfmanöver vor die Kommunalwahl gezogen, obwohl bisher noch keine richterliche Entscheidung getroffen wurde", so die CDU in ihrer Presseerklärung. "Wir halten daher als Demokraten bis zur Entscheidung des Amtsgerichts oder einem Urteil an dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung fest."

So macht die CDU auch deutlich, dass sie von der neuen Gemeindevertretung die sofortige Beendigung des dann laufenden Abwahlverfahrens erwartet, wenn die Unschuld Thormählens festgestellt werden sollte.

Diese Aussage der CDU, so vorsichtig sie auch formuliert ist, bringt andere Parteimitglieder offenbar in Rage. Ehrenvorsitzender Volker Manke, der den Ortsverein selbst viele Jahre erfolgreich leitete, ist "zutiefst enttäuscht". Seiner Ansicht nach hat die CDU in diesem Falle die rechtsstaatlichen Grundsätze dem Wahlkampf geopfert. Seine große Enttäuschung über die Entscheidung von Vorstand und Fraktion bringt auf ähnliche Weise auch der frühere CDU-Bürgervorsteher Joachim Süme zum Ausdruck.

Eindeutige Entscheidungen über das Abstimmungsverhalten sind bei den anderen Fraktionen im Gemeinderat noch nicht gefallen, aber die Tendenz scheint eindeutig: Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich eine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der FDP ab. Die SPD-Fraktion wird erst am 10. Mai zusammentreten, um sich auf eine gemeinsame Linie festzulegen. Aber Fraktionsvorsitzender Horst Ostwald geht davon aus, dass die SPD für die Einleitung eines Abwahlverfahrens stimmen wird. "Ich kann mir eine Zusammenarbeit mit Herrn Thormählen nicht mehr vorstellen."

Auch die WHU ist noch mitten im Meinungsbildungsprozess, aber Wilhelm Dahmen, Vorsitzender der Wählergemeinschaft, glaubt an eine Zustimmung seiner Fraktion zum FDP-Antrag. "Wir sind tief enttäuscht, weil Herr Thormählen gegenüber dem Hauptausschuss geschwiegen und nichts zur Klärung beigetragen hat." Er bezeichnet das Verhältnis zumindest zwischen der WHU und dem Bürgermeister als "belastet".

Tile Abel, Fraktionsvorsitzender der Wählergemeinschaft Bürger für Bürger (BfB), kritisiert die FDP, die mit diesem Antrag der Sache seiner Ansicht nach nicht gerecht wird. Er empfiehlt den Gemeindepolitikern, sich Zeit zu lassen und einen nächsten Schritt erst nach eingehender rechtlicher Beratung zu gehen. Die Meinung der BfB-Fraktion aber stehe noch nicht fest.

Wie berichtet, tagt der Hauptausschuss am Dienstag, 14. Mai, einen Tag später, am Mittwoch, 15. Mai, kommt die Gemeindevertretung zu einer Sondersitzung zusammen, um über den Antrag der FDP auf Einleitung des Abwahlverfahrens zu beraten. Entscheiden könnten die Bürger dann am Tage der Bundestagswahl (22. September).