Am 22. September kann jeder Wahlberechtigte darüber abstimmen, ob Torsten Thormählen im Amt bleiben soll oder nicht. Bürgermeister fühlt sich ungerecht und ehrverletzend behandelt.

Henstedt-Ulzburg . Die Zukunft des Henstedt-Ulzburger Bürgermeisters liegt in der Hand der Wähler: Am 22. September kann jeder Wahlberechtigte darüber abstimmen, ob Torsten Thormählen im Amt bleiben soll oder nicht. Wie bereits gestern in der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts berichtet, hat die Gemeindevertretung auf Antrag der FDP-Fraktion geschlossen für die Einleitung eines Abwahlverfahrens gestimmt.

Nach eingehender rechtlicher Beratung während der Sitzung des Hauptausschusses hatten sich die Fraktionen bereits vor Sitzungsbeginn auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt. Sie umfasst fünf Punkte und endet mit einem Appell an die Wahlberechtigten - das sind alle, die mindestens 16 Jahre alt sind - "im Interesse der Gemeinde durch Abwahl des Bürgermeisters den Weg freizumachen für eine Wiederbesetzung der Stelle". Die Gemeinde sei auf einen Neubeginn im Amt des Bürgermeisters durch eine neue Persönlichkeit "dringend angewiesen".

In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindeordnung eine Abwahl ermöglicht, "wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung so nachhaltig gestört oder geschädigt ist, dass mit einer Wiederherstellung nicht gerechnet werden kann". Das sei nach Überzeugung der Gemeindevertretung der Fall. Sie sei verantwortlich dafür, dass die zentrale Leitungsfunktion des hauptamtlichen Bürgermeisters "tatkräftig und wirkungsvoll wahrgenommen" werde. Das einzige Mittel, das der Gemeindevertretung zur Erreichung dieses Ziels zur Verfügung stehe, sei das Abwahlverfahren.

Die sorgfältig formulierte gemeinsame Erklärung bewahrte die Gemeindevertreter, die namentlich über die Einleitung des Abwahlverfahrens stimmten, nicht vor der Sprachlosigkeit während der anschließenden Einwohnerfragestunde. Zwei einfache Fragen, die sich die Politiker vorher offenbar selbst nicht gestellt hatten, sorgten für Ratlosigkeit: "Was passiert, wenn das Gericht Torsten Thormählen für unschuldig erklärt?" Und: "Was passiert, wenn er nicht abgewählt wird?"

Torsten Thormählen war zur Sitzung eingeladen worden. Er zog es vor, eine schriftliche Erklärung zu schicken. Darin bekräftigte der bei vollen Bezügen freigestellte Bürgermeister, sein Verteidiger habe in seinen Stellungnahmen nachgewiesen, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben sei. "Ich bedaure aufrichtig und zutiefst die Situation, in der sich die Gemeinde Henstedt-Ulzburg nach nunmehr 15 Monaten ohne hauptamtliche Führung befindet und habe deswegen auch grundsätzliches Verständnis, wenn die Gemeindevertretung eine Lösung dieser Misere durch Einleitung eines Abwahlverfahrens herbeiführen möchte." Kein Verständnis habe er jedoch dafür, wenn von Seiten kommunalpolitisch Verantwortlicher mit "Unwahrheiten und Vorverurteilungen Stimmung gegen mich gemacht wird". Das sei ungerecht und ehrverletzend und belaste nicht nur ihn selbst, sondern insbesondere auch seine Familie in hohem Maße.

Thormählen wirft auch die Frage auf, wie eine weitere Zusammenarbeit zwischen ihm und den gemeindlichen Gremien aussehen solle, wenn sich in den nächsten Wochen auch im letzten Punkt seine Unschuld herausstellen und in der Folge die Abwahl misslingen sollte. Für sich selbst hat er offenbar eine Lösung gefunden: "Ich werde mich jedenfalls weiterhin so verhalten, dass eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung und in den weiteren Gremien der Gemeinde auch in Zukunft möglich ist."

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Verdacht der Untreue und Korruption in einem besonders schweren Fall von Anfang an zu Unrecht bestanden habe. "Ich habe mich nie bestechen lassen und auch nie irgendwelche Gelder veruntreut."