Die Stadt Norderstedt muss den ehemaligen Prokuristen der Kommunalbetriebe Ellerau, Klaus Lange, weiterbeschäftigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Die Stadt hatte Lange, der auch die Norderstedter Stabsstelle im Ellerauer Rathaus leitete, fristlos gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn und Torsten Thormählen ermittelt.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Neumünster die Verdachtskündigung wegen einer von der Stadt falsch gesetzten Unterschrift für unwirksam erklärt. Das Landesarbeitsgericht in Kiel bestätigte die Entscheidung im Revisionsverfahren. Norderstedt, Ellerau und Henstedt-Ulzburg prüfen derzeit, ob Lange und Thormählen zivilrechtlich belangt werden können.