Auflage vom Ministerium: Norderstedts Hauptverkehrsstraßen sind im Landtagswahlkampf tabu für Durchsagen der rechtsextremen Partei.

Norderstedt. Die rechtsextreme NPD darf mit Lautsprecherwagen im Landtagswahlkampf für sich werben. Allerdings ist diese Genehmigung des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums an Auflagen geknüpft, wie das Ministerium mitteilte. So sind die Lautsprecherdurchsagen nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt, zudem müssen die Anlagen im Umkreis von 200 Metern um Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Kirchen und Friedhöfe abgeschaltet werden.

In einigen Städten wie Norderstedt gelten zusätzliche Auflagen, die Verkehrsminister Jost de Jager (CDU) mit der Genehmigung verbunden hat. So muss die NPD auf Hauptverkehrsstraßen auf Werbung in eigener Sache verzichten. Im Einzelnen sind Parteidurchsagen auf folgenden Straßen verboten: Ohechaussee, Segeberger Chaussee, Schleswig-Holstein-Straße, Kohtla-Järve-Straße, Niendorfer Straße, Friedrichsgaber Weg, Rathausallee, Ulzburger Straße, Ochsenzoller Straße, Berliner Allee, Marommer Straße, Tangstedter Landstraße und Poppenbütteler Straße.

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Einer der insgesamt drei Lautsprecherwagen, mit denen die NPD für ihre rechtsextremen Positionen auf Stimmenfang gehen will, könnte allerdings durchaus auf dem Langenharmer Weg oder der Heidbergstraße Partei-Parolen verkünden und die Menschen in den angrenzenden Wohngebieten mit zweifelhaften Botschaften beschallen. "Wir werden dann aber sehr genau darauf achten, was da aus den Lautsprechern verkündet wird", sagt Hauke Borchardt, Sprecher der Norderstedter Stadtverwaltung. Die muss aber nicht vorher informiert werden, wenn die Parteiwerber auf Norderstedts Straßen unterwegs sind. "Anzeigepflichtig sind die Lautsprecherdurchsagen nicht", sagt der Rathaussprecher.

Er geht aber davon aus, dass die Polizei sehr schnell mitbekommt, wenn NPD-Wagen durch die Stadt fahren. Sowohl die Beamten als auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes würden genau zuhören und darauf achten, ob volksverhetzender Inhalt verkündet wird - das würde das sofortige Ende der NPD-Werbung bedeuten. "Wir haben die NPD in der Ausnahmegenehmigung vom Land ausdrücklich auf die Einhaltung der Strafgesetze hingewiesen, insbesondere auf den Paragrafen der Volksverhetzung", sagt Harald Haase, Sprecher des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums.

Die Behörde hatte geprüft, ob diese Werbefahrten grundsätzlich untersagt werden können. "Die Straßenverkehrsordnung gibt ein Verbot nicht her. Minister de Jager hat die Genehmigung zähneknirschend erteilen müssen", sagt Haase. Sie gilt bereits und endet am 5. Mai, einen Tag, bevor der Schleswig-Holsteinische Landtag gewählt wird. Lautsprecherdurchsagen sind nur werktags von 9 bis 12 und von 15 bis 20 Uhr erlaubt. Die Lautsprecherleistung ist auf maximal 18 Watt beschränkt. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf die NPD gar nicht werben.

In Kaltenkirchen und Bad Bramstedt war die Entscheidung des Ministers gestern noch nicht in den Stadtverwaltungen angekommen. "Sobald der offizielle Text hier ist, werden wir prüfen, ob das aus unserer Sicht in Ordnung ist", sagte Bramstedts Bürgermeister Hans-Jürgen Kütbach. Für die Stadt wie auch für Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg nennt die Genehmigung keine Sperrzonen, die Städte und die Gemeinde haben selbst keine besonderen Regelungen beantragt. Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Bad Oldesloe, Ahrensburg, Glücksburg, Bad Schwartau und Neustadt sowie das Amt Langballig hingegen haben Auflagen erteilt.