Bevor die beiden Männer das Weite suchten, bekam das Opfer noch einen Tritt ins Gesicht. Jugendschöffengericht setzt Strafe zur Bewährung aus.

Henstedt-Ulzburg. Bastian R. hatte ein mulmiges Gefühl, als er gegen 2 Uhr morgens im Januar dieses Jahres aus der Diskothek Joy in Henstedt-Ulzburg kam und von einem sichtlich angetrunkenen und aggressiv wirkenden Mann angesprochen wurde. "Das finde ich nicht gut", murmelte der Angetrunkene, worauf der damals 17-jährige Henstedt-Ulzburger, um den anderen zu beruhigen, zustimmte mit den Worten: "Ich auch nicht."

Als Bastian R. seinen Heimweg fortsetzte, merkte er, dass ihm zwei Männer folgten. Der Tischler-Azubi fühlte einen heftigen Faustschlag im Gesicht, fiel auf die Knie und hörte die Worte: "Hast du Geld?" - worauf er den Männern sein Portemonnaie gab.

Einer der beiden Täter versetzte dem Opfer mehrere Tritte ins Gesicht, dann verlangten die Räuber das Handy, das Bastian R. ihnen ebenfalls gab. Bevor die Männer das Weite suchten, kassierte Bastian R. noch einen letzten Tritt ins Gesicht. Mühsam konnte sich der junge Mann aufrappeln und zur Straße schleppen.

Zwei Tage nach dem Überfall, bei dem die Räuber schwarze Sturmhauben getragen haben sollen, ging bei der Polizei ein anonymer Anruf ein, in dem Details zu der Raubtat geschildert wurden, wenige Stunden später stellten sich die Täter (wir berichteten).

+++ Junger Mann auf dem Heimweg verprügelt +++

Jetzt müssen sich die beiden Täter Maik L., 20, und Mike S., 19, aus Kaltenkirchen, vor dem Jugendschöffengericht in Norderstedt unter Vorsitz von Jugendrichterin Claudia Naumann verantworten. Beide behaupten, die Tat nicht geplant zu haben. Es sei alles völlig spontan und unter erheblichem Alkoholeinfluss geschehen. Mike S. erzählt, dass er sich nach fast einer Flasche Wodka und zwei Flaschen Sekt vor dem Joy an einem Hügel bei der Bushaltestelle übergeben habe.

Nach Aussage von Mike S. hat ihn das spätere Opfer im Vorbeigehen mit einer hämischen Bemerkung provoziert, woraufhin er ihn verfolgt habe, um sich zu rächen.

Er habe Bastian R. schlagen wollen, kann sich aber auch an Fußtritte erinnern, ob sie den Kopf des Opfers trafen, weiß der Angeklagte nicht.

Maik L. kann sich besser erinnern. Er bestätigt, dass es sein Freund war, der dem Opfer die Tritte versetzte. Er selbst hatte die schwarzen Sturmhauben dabei und gab seinem Freund eine davon. Angeblich, so der Angeklagte, trägt er diese Masken oft mit sich herum, um Freunde zu erschrecken.

Als Motiv für die Tat nennt Maik L., dass sie Taxigeld für die Heimfahrt gebraucht hätten, erbeutet haben die Männer neben dem Handy aber nur zwei Euro aus dem Portemonnaie des Opfers. Beide Angeklagten erzählen davon, dass ihnen nach der Tat Skrupel gekommen seien und sie daran gedacht hätten, dass ihr Opfer da noch liege.

Aus Reue und Scham hätten sie sich gestellt. Bei ihrem Opfer Bastian R. entschuldigen sich die Angeklagten im Gerichtssaal. Bastian R. konnte die Täter wegen der Masken und weil er am Boden lag, nicht erkennen. Der junge Mann, der sich jetzt, wie er erzählt, nicht mehr allein nachts auf die Straße wagt, wird von einer der Verteidigerinnen in die Mangel genommen, als wäre er Täter und nicht Opfer. Die Juristin versucht, den schmächtigen jungen Mann mit spitzfindigen Fragen in Widersprüche zu verwickeln.

Die beiden jungen Frauen, die den Tatort als Erste erreichten und die Polizei alarmierten, berichten davon, dass sie im Vorbeifahren die beiden maskierten Männer gesehen hätten, die sich auf das Opfer zubewegten. Es sei ihnen klar gewesen, dass da etwas Schlimmes passiere, so die Zeuginnen, die daraufhin umkehrten und dem Opfer halfen.

Der rechtsmedizinische Gutachter fasst die Zeugenaussagen dahingehend zusammen, dass die beiden Täter so betrunken, wie sie sich gerne darstellen möchten, nicht gewesen sein können. Bei Mike S. sei eine alkoholbedingte Beeinträchtigung zwar nicht auszuschließen, eine Schuldunfähigkeit sei aber bei beiden Tätern auszuschließen. Die Zeugen beschrieben die Männer nämlich als aufrecht und zielgerichtet gehend.

Und so ergeht folgendes Urteil vom Jugendschöffengericht in Norderstedt: Mike S. bekommt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, Maik L. eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Beide Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt.