In Schleswig-Holstein gibt es schon seit vielen Jahren die sogenannte Bäderregelung. So lange, dass Karin Fehlau, Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Kiel, nicht einmal genau sagen kann, wie lange es die Erlaubnis zum Sonntagsverkauf schon gibt: "Seit Ewigkeiten", sagt sie.

In 83 Kur- und Erholungsorten im Land, vorwiegend an der Küste, dürfen die Geschäfte zwischen dem 15. Dezember und dem 31. Oktober des Folgejahres an Sonn- und Feiertagen öffnen - jeweils in der Zeit zwischen 11 bis 19 Uhr. Die Bäderregelung sei damit für weniger als zehn Prozent der mehr als 1000 schleswig-holsteinischen Gemeinden gültig, so die Pressesprecherin. "Erlaubt ist der Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs", sagt Fehlau. Klassischerweise sei der Sonnabend der Tag des Bettenwechsels, deshalb wollten die Gäste am Sonntag einkaufen.

Fehlau kündigte an, man werde das Greifswalder Urteil in Kiel nun genau prüfen. Denn klar ist, dass auch auf Schleswig-Holstein Ungemach zukommt. Auch im nördlichsten Bundesland haben die Kirchen am Oberverwaltungsgericht Schleswig Klage eingereicht, allerdings ruht das Gerichtsverfahren derzeit, weil man das Urteil für Mecklenburg-Vorpommern abwarten wollte. "Wir haben dadurch jetzt eine neue Situation. Wir werden jetzt Gespräche aufnehmen und mit den Kirchen einen einvernehmlichen Weg für Schleswig-Holstein finden", kündigte Fehlau an. Sie stellte klar: "Wir haben kein Interesse, uns vor Gericht zu treffen." Auch die Nordelbische Kirche kündigte den Wunsch nach Gesprächen an.